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Rürup und gesetzliche Rente

Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse sind eine Ergänzung oder Alternative zur Rürup-Rente.

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Älterer Mann im Büro mit Notebook und Stift. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Die gesetzliche Rente macht keine schlechte Figur

Die gesetzliche Rente macht in aktuellen Tests der Stiftung Warentest neben Rürup-Rente und Privatrente keine schlechte Figur. Jeder Selbstständige kann sie nutzen. Bei der Altersvorsorge sollten Selbstständige deshalb nicht nur private Lösungen im Blick haben, sondern auch prüfen, was ihnen die gesetzliche Rentenversicherung bringt. Denn die Steuervorteile sind die gleichen.

Rendite ist höher

Im Test der Zeitschrift Finanztest wurde unterstellt, dass ein Selbstständiger in den letzten zehn Jahren vor Renteneintritt insgesamt 40.000 Euro in seine Altersvorsorge investiert. Finanztest rechnet dabei die Verteilung der Einzahlung auf verschiedene Zeitspannen durch.

Bei allen berechneten Varianten zeigte sich: Die „Gesetzliche“ schlägt alle Privatrenten. Bei der Variante „10 Jahre lang Einzahlungen von je 4.000 Euro“ bringt etwa eine private Rürup-Rente mit Hinterbliebenenabsicherung eine spätere Monatsrente von 116 Euro. Bei der gesetzlichen Rente, bei der eine Hinterbliebenenabsicherung obligatorisch ist und nicht zusätzlich kostet, kämen demgegenüber 171 Euro heraus – also 55 Euro mehr. Klassische Privatrenten kommen zu ähnlich niedrigen Resultaten wie eine Rürup-Rente. Da die Beiträge da allerdings nicht von der Steuer abgesetzt werden können, dürfte sich diese Variante für viele Selbstständige überhaupt nicht lohnen.

Unser Rechner „Rentenversicherung – freiwillige Beiträge“ zeigt, was Einzahlungen für die spätere Rente bringen.

Gleicher Steuervorteil

Für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gelten dabei die gleichen Steuervorteile wie für die Rürup-Rente: Die Beiträge können 2023 bis maximal 26.528 Euro pro Jahr beziehungsweise 53.056 für Verheiratete steuerlich geltend gemacht werden.

Ältere müssen mehr Geld in die Hand nehmen

Die Ergebnisse von Finanztest machen allerdings deutlich, dass Selbstständige, die ihre Alterssicherung ab 50plus deutlich aufbessern möchten, wesentlich höhere Beträge in die Hand nehmen müssen – egal wie sie vorsorgen. Würde zum Beispiel zehn Jahre lang der heutige jährliche Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt – also insgesamt (14.000 x 10 =) 140.000 Euro – so würde die monatliche gesetzliche Rente immerhin um knapp 600 Euro steigen. Bei einer Rürup-Rente würden 400 Euro monatlich herauskommen.

Höhe der Beiträge

Die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze für 2023 liegt bei 87.600 Euro (jährlich), der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 Prozent.

  • Als jährlicher Höchstbeitrag ergeben sich damit (87.600 x 18,6 Prozent =) 16.293,60 Euro. Es sind allerdings auch weit niedrigere Beiträge möglich.
  • Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 96,72 Euro (er ergibt sich aus der Berechnung 520 Euro x 18,6 Prozent).

Freiwillige Beiträge werden – genau wie Pflichtbeiträge – in Entgeltpunkte umgerechnet. Wer  genau den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt und entsprechend Beiträge abgeführt hat, bekommt genau einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer entsprechend des Höchstbetrags eingezahlt hat, erhält dafür etwas mehr als zwei Entgeltpunkte, da die Beitragsbemessungsgrenze etwas mehr als dem Doppelten des Durchschnitseinkommens entspricht.

Derzeit sind die Entgeltpunkte in den alten und neuen Bundesländern zwar noch unterschiedlich viel wert, für freiwillige Beiträge zählen jedoch immer die West-Werte.

Vorteil Hinterbliebenenschutz

Anders als bei privaten Renten gibt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Zeiten der Kindererziehung oder Angehörigenpflege ein Rentenplus. Zudem ist hier die Hinterbliebenenrente ohne Leistungskürzung mitversichert. Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erwirbt man durch freiwillige Beiträge in der Regel nicht.

Antragspflichtversicherung prüfen

Für manche Selbstständige kann es auch sinnvoll sein, statt freiwilliger Beiträge Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Dies ist über die so genannte „Antragspflichtversicherung“ möglich. Eine Pflichtversicherung auf Antrag kann eingehen, wer nicht nur vorübergehend als Selbstständiger tätig ist und ansonsten nicht pflichtversichert ist (was etwa für Handwerker, Künstler, Lehrkräfte und Hebammen zutrifft). Die Antragspflichtversicherung ist vor allem für Selbstständige mit erheblichen gesundheitlichen Handicaps interessant. Sie können meist keine bezahlbare private Berufsunfähigkeitsversicherung finden.

Der Antrag auf Versicherungspflicht muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Wer kann freiwillige Beiträge zahlen?

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle einzahlen, die

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Für die meisten Selbstständigen, aber auch für Hausfrauen und natürlich für Hausmänner kommt damit eine freiwillige Versicherung in Frage. Umgekehrt bedeutet das: Wer aktuell in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis steht – auch in einem rentenversicherungspflichtigen Minijob – oder als Selbstständiger (wie Handwerker oder Künstler) versicherungspflichtig ist und damit Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführt, dem steht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nicht offen.

Freiwillige Beiträge auch für Altersrentner

Für Bezieher einer Altersrente gilt: Soweit sie eine Frührente beziehen und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, haben sie das Recht freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen.

Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist aber auch für Rentner möglich, die das reguläre Rentenalter erreicht haben. Dafür müssen die Betroffenen sich allerdings für den Wechsel in eine Teilrente entscheiden. Dabei reicht es aus, in eine 99-Prozent-Teilrente wechselt. Wer dies tut, hat das Recht freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen – und zwar ab dem Monat, in dem der Wechsel vollzogen wird.

Beispiel:
Teilrente

Sie beantragen im Januar 2023 den Wechsel in eine 99-Prozent-Teilrente. Dieser Wechsel in die Teilrente wird im Folgemonat, also im Februar 2023, vorgenommen. Damit haben Sie ab Februar 2023 das Recht, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Die freiwilligen Beiträge bringen Ihnen dann ab Januar 2024 ein Rentenplus.

Antrag stellen

Wer freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen möchte, sollte einen Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung (Formular V0060) stellen. Jeweils bis März eines Jahres muss der Antrag gestellt werden, um auch noch rückwirkend für das Vorjahr Beiträge zahlen zu können.

Weitere Informationen gibt es in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder auf www.deutsche-rentenversicherung.de


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