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Rürup-Rente Vorteile und Nachteile

Die Rürup-Rente hat Vor- und Nachteile, die man vor dem Vertragsabschluss gut abwägen sollte.

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Tabelle Pro und Contra mit Stiften rot und grün. Bild: IMAGO / Shotstop / Pflügler Photo

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Rürup-Rente Vorteile und Nachteile

Vorteile der Rürup-Rente

Förderhöhe wächst

Der förderfähige Höchstbetrag für die Rürup-Rente ist an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt, die jährlich angepasst wird. Damit können Rürup-Sparer ordentlich Steuern sparen. 2023 können bis zu 26.527,80 Euro von der Steuer abgesetzt werden, für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Das kann Rürup-Verträge für Gutverdiener – und nur für diese kommen entsprechend hohe Zahlungen in Frage – lohnend machen.

Auszahlungsbeginn auch später möglich

Klar ist zwar, dass die Auszahlung der Rente erst mit 60 oder 62 Jahren (bei Verträgen ab 2012) beginnen kann. Doch nach „hinten“ ist der Rentenbeginn offen – zumindest aus Sicht des Gesetzgebers. Das kann also zum Beispiel auch mit 75 sein. Für Selbstständige, die vielfach über das reguläre gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten, ist ein später Rentenbeginn interessant.

Lange Zahldauer

Die Rürup-Rente wird ein Leben lang gezahlt.

Tipp:
Flexiblen Renteneintritt vereinbaren

Legen Sie sich nicht zu früh auf einen späten Renteneintritt fest, gesundheitliche „Einschläge“ können ja jederzeit kommen. Sinnvoller ist es, von vornherein einen flexiblen Renteneintritt zu vereinbaren.

Nachteile der Rürup-Rente

Keine staatlichen Zuschüsse

Anders als bei der Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine staatlichen Zuschüsse. Die Förderung funktioniert ausschließlich über Steuererleichterungen. Das bedeutet: Für die (nicht wenigen) Selbstständigen mit niedrigen Einnahmen, die keine oder nur wenig Steuer zahlen, lohnt sich die Rürup-Rente nicht. Sinnvoller dürfte es dann sein, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Unflexible Bedingungen

Die Auszahlung der Rente ist erst ab 60 Jahren möglich, bei Verträgen ab 2012 erst ab 62 Jahren. Sparer kommen also im Falle eines finanziellen Engpasses nicht an das angesparte Geld. Das Vererben, Beleihen oder Kündigen des Vertrages ist nicht möglich. Der Vertrag kann höchstens beitragsfrei gestellt werden.

Kein Hinterbliebenenschutz

Weil die Rente nicht vererbt wird, haben Hinterbliebene im Todesfall des Sparers nichts vom Ersparten. Wer seine Hinterbliebenen absichern möchte, muss das zum Vertrag hinzubuchen. Das kostet extra und führt zu einer geringeren Rente. Und als Hinterbliebene gelten nur Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder noch kindergeldberechtigte Kinder.

Beiträge meist fest

Wer die Beiträge flexibel halten möchte und bei finanziellen Engpässen weniger und in guten Zeiten mehr einzahlen will, muss sich einen Anbieter suchen, der bereit ist, diese Bedingungen zu erfüllen. Diese Sonderkonditionen lassen sich Anbieter aber meist bezahlen.

Anbieterwechsel nicht geregelt

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen für den Fall, dass der Sparer seinen Anbieter wechseln will. Einige Anbieter verlangen eine Gebühr für das Übertragen des Kapitals, andere verweigern die Übertragung. Dann bliebt dem Sparer nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und einen neuen abzuschließen – mit neuen Abschluss- und Verwaltungskosten und zu einem schlechteren Garantiezins.

Nicht Hartz-4-sicher

Rürup-Guthaben waren vor 2023 in der Ansparphase Hartz-4-sicher, das gilt von 2023 an beim Bürgergeld erst Recht. Niemand muss also befürchten, dass das Jobcenter beim Antrag auf Bürgergeld dazu auffordert, zunächst einmal von den Rücklagen auf dem Rürup-Vertrag zu leben.

Soweit die Rente später ausgezahlt wird, zählt sie allerdings als anrechenbares Einkommen auf die Grundsicherung im Alter. Dabei gibt es allerdings eine Freibetragsregelung, die auch Rürup-Renten einschließt. Es sind monatlich Beträge bis maximal zur Höhe des halben Regelbedarfs – 2023 also bis zu 251 Euro – anrechnungsfrei gestellt.


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