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Alleinerziehend? So profitieren Sie von Steuerklasse 2

Mit dem Wechsel in die Steuerklasse 2 bleibt Alleinerziehenden regelmäßig mehr Geld zum Leben - eine zusätzliche Entlastung macht's möglich. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

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Trauriges Kleinkind steht mit Stofftier an der Tür, während Mutter mit Koffer die Wohnung verlässt. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Berlin (dpa/tmn). Wer alleinerziehend ist, kann auf Antrag in die Steuerklasse 2 wechseln - und damit Steuern sparen. Der Grund: In der Steuerklasse 2 steht Alleinerziehenden zusätzlich zum Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro auch noch ein Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro pro Jahr zu, der sich mit einem zweiten, dritten und jedem weiteren Kind um je 240 Euro erhöht. Wird das Kind volljährig, fällt die Entlastung in der Regel weg - aber nicht immer. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam.

Einen Anspruch auf einen Wechsel in die Steuerklasse 2 haben Alleinerziehende grundsätzlich nur dann, wenn sie mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, in dem keine weitere erwachsene Person lebt. Die Steuerklasse 2 können Alleinstehende so lange nutzen, wie die Familienkasse noch Kindergeld oder das Finanzamt noch den Kinderfreibetrag gewährt. Das kann also auch über den 18. Geburtstag hinaus, längstens aber bis zum 25. Geburtstag der Fall sein. Das ist etwa dann der Fall, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung oder im Studium befindet.

Fallen die Voraussetzungen für die Nutzung der Steuerklasse 2 weg, müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler das zuständige Finanzamt informieren - also zum Beispiel, wenn das Kind die Ausbildung beendet. Stellt die Behörde im Rahmen der Einkommensteuererklärung fest, dass die Steuerklasse zu Unrecht angewandt wurde, drohen Nachzahlungen. Die Steuervergünstigungen machen sich nämlich bereits unterjährig über das laufende Gehalt bemerkbar. Wer in Steuerklasse 2 eingruppiert ist, hat automatisch geringere Lohnsteuerabzüge als etwa in der Steuerklasse 1.

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