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Bald wieder KfW-Zuschüsse für barrierefreies Wohnen

Die Förderbank bestätigt, dass ab dem Frühjahr wieder Zuschüsse beantragt werden können. Die Verbraucherzentrale rät, bald mit der Planung zu beginnen.

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Sanierung Altbau: Einbau neuer Fenster. Bild: IMAGO / photothek / Thomas Koehler

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München (tö). Gute Nachrichten für alle, die ihre Wohnung oder ihr Haus barrierefrei umbauen wollen: Die Zuschüsse der staatlichen Förderbank KfW für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren sollen nach Angaben der Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland-Pfalz in Kürze wieder freigegeben werden. Dies hat eine Sprecherin der KfW auf Anfrage von ihre-vorsorge-de bestätigt. Demnach können „ab Frühjahr“ sowohl private Eigentümer wie auch Mieter oder Vermieter wieder Zuschüsse fürs solche Maßnahmen in Wohngebäuden bei der KfW beantragen. Einen konkreten Termin konnte die Förderbank noch nicht nennen.

Verbraucherschützer: Mittel schnell ausgeschöpft

 Umbauten, die Barrieren verringern, verbessern nicht nur die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag, sondern können auch den Wert einer Immobilie steigern. „Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel stark nachgefragt und oft schnell ausgeschöpft. Wer die Zuschüsse nutzen möchte, sollte jetzt aktiv werden, denn eine frühzeitige qualifizierte Beratung und Planung ist entscheidend, um bei Förderstart sofort antragsbereit zu sein“, rät Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen der VZ Rheinland-Pfalz. „So vermeiden Sie Zeitdruck, treffen fundierte Entscheidungen und erhöhen Ihre Chancen, die Zuschüsse rechtzeitig zu sichern“, sagt die Expertin. 

Antrag nur vor dem Start des Vorhabens möglich

Bei der KfW heißt es zu den Zuschüssen: Wer sich über den Start der Förderung informieren wolle, könne dies auf der Homepage tun oder den entsprechenden KfW-Newsletter bestellen, um den Startzeitpunkt zu erfahren. Wenn die Zuschüsse wieder fließen, könne man aber nur dann einen Antrag stellen, „wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen“, so die KfW. Planungs- und Beratungsleistungen gelten laut der Bank nicht als Beginn für das Vorhaben. 

Kosten werden nur zu einem Teil gedeckt

Der Zuschuss für Privatpersonen lief bisher über das Programm KfW 455-B. Das Geld von der Förderbank deckte aber nur einen Teil der Kosten ab. Bei Einzelmaßnahmen waren dies zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber nur 2.500 Euro. Bei einem Umbau zum altersgerechten Haus beliefen sich die förderfähigen Kosten auf 12,5 Prozent der relevanten Ausgaben, maximal 6.250 Euro. Der Zuschuss ist immer bei der KfW zu beantragen.

Förderprogramm für zinsgünstige Kredite läuft weiter

Darüber hinaus gibt es das Kreditprogramm KfW 159, Altersgerecht Umbauen, das nicht wie das Zuschussprogramm vorübergehend stillgelegt, sondern jetzt verfügbar ist. Hier zahlt die Förderbank keinen Zuschuss, finanziert aber einen zinsgünstigen (ab 2,27 Prozent, Stand: 9.2.26) Kredit mit einer maximalen Darlehenshöhe von 50.000 Euro. Kredite über das Programm KfW 159 gibt es auch, wenn man den Einbruchschutz des Eigenheims oder der Wohnung verbessert, zum Beispiel durch einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren.

Mehr zum Thema

Die Details zu den Fördermaßnahmen der KfW finden Sie über die folgende beiden Links:

Weitere Informationen zu Förderprogrammen finden Sie u.a. in folgenden Beiträgen:


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