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Bank in Schwierigkeiten? So sicher sind Ihre Ersparnisse

Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert Guthaben bis 100.000 Euro. Doch der freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken schützt Privatleute, Unternehmen oder auch Stiftungen zusätzlich – und zwar mit weitaus höheren Summen.

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Hände legen sich schützend über das Vermögen in Form von Euro-Münzenstapel.

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Frankfurt (bpb). Wer Geld auf dem Girokonto, Tagesgeldkonto oder Sparbuch hat, möchte vor allem wissen: Was passiert, wenn die Bank in Schwierigkeiten gerät? Seit 50 Jahren bietet der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken (ESF) dafür zusätzlichen Schutz. Er ergänzt die gesetzliche Einlagensicherung und schützt unter bestimmten Voraussetzungen auch Guthaben, die über den gesetzlichen Sicherungsumfang hinausgehen.

Vom Einlagensicherungsfonds profitieren nicht nur Privatpersonen. Auch bestimmte, nicht zum Finanzsektor zählende Unternehmen, Stiftungen, karitative Einrichtungen sowie Institutionen, die ihre Einlagen gesetzlich absichern müssen – beispielsweise Sozialversicherungsträger –, profitieren von diesem Schutz. 

Welche Einlagen sind geschützt?

Der Einlagensicherungsfonds schützt klassische Bankeinlagen. Dazu gehören:

  • Guthaben auf Girokonten
  • Tagesgeld
  • Festgeld
  • Sparguthaben
  • Sparbriefe

Nicht geschützt sind hingegen Wertpapiere wie Aktien und Fonds. Sie gehören weiterhin den Anlegerinnen und Anlegern und werden von der Bank lediglich verwahrt. Sollte eine Bank insolvent werden, können Depotinhaber ihre Wertpapiere auf ein anderes Kreditinstitut übertragen lassen, sofern keine Sicherungsrechte der Bank bestehen.

Ebenfalls nicht gesichert sind Inhaberpapiere, die eine Bank selbst ausgegeben hat. Dazu zählen beispielsweise Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate.

Wie hoch ist der Schutz?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken geht deutlich darüber hinaus: 

  • Privatpersonen sind mit bis zu 3 Millionen Euro gesichert
  • Unternehmen sind mit bis zu 30 Millionen Euro geschützt
  • Für jedes Mitgliedsinstitut beträgt die Sicherungsgrenze 8,75 Prozent der Eigenmittel

Freiwilliger Schutz mit langer Tradition

Der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands besteht seit 50 Jahren und feiert in diesem Jahr sein Jubiläum. Die privaten Banken haben den Fonds bereits lange vor der Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung geschaffen. Bis heute ergänzt er den gesetzlichen Schutz mit dem Ziel, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Sicherheit ihrer Bankeinlagen zu stärken.

Diese Liste nennt die Geldinstitute, die aktuell Mitglied im Einlagensicherungsfonds sind, und zeigt den Schutzumfang auf, den die jeweilige Bank bietet.

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