Frankfurt (bd). Zum 1. Januar 2023 steigt der Sparerpauschbetrag für Kapitaleinkünfte. Alleinstehende dürfen dann 1000 statt wie bisher 801 Euro Kapitaleinkünfte erzielen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Verheiratete das Doppelte. Wer einen Freistellungsauftrag bei seinem Geldinstitut eingereicht hat, muss aber deshalb nichts weiter unternehmen. Geldinstitute erhöhen die Freistellungsaufträge automatisch. Darauf weist der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hin.
Prozentuale Erhöhung von Freistellungsaufträgen
Demnach werden Banken und Sparkassen die vorliegenden Freistellungsaufträge prozentual erhöhen. Besteht zum Beispiel bei Kreditinstitut A ein Auftrag von 500 Euro und bei Kreditinstitut B ein Auftrag über 301 Euro, dann wird automatisch Kreditinstitut A den Auftrag auf 624,22 Euro erhöhen und Kreditinstitut B auf 375,78 Euro, heißt es in der Mitteilung. In der Summe wäre dann wieder der volle Sparerfreibetrag ausgenutzt. Anlegerinnen und Anleger könnten aber auch die Aufteilung selbst anders vornehmen, so der BVI.
Wer seinem Institut noch keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, sollte das tun. Andernfalls führt die Bank zunächst von allen Kapitaleinkünften Steuern an das Finanzamt ab. Das Geld können sich Sparerinnen und Sparer nur nachträglich über die Steuererklärung zurückholen.
