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Beschäftigte sollten Arbeitgeberzuschuss nicht verschenken

Zu einem Geldgeschenk vom Chef würden wohl die wenigsten Arbeitnehmer Nein sagen. Doch um ihre betriebliche Altersvorsorge kümmern sich trotzdem nur wenige.

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Holzwürfel mit Aufschrift Betriebsrente und weiteren Holzwürfeln mit Symbolen auf Stapeln von Geldmünzen.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Der Jahresbeginn kann ein guter Anlass sein, mal über die eigene Altersvorsorge nachzudenken. Gibt es zum Beispiel die Chance auf eine betriebliche Altersvorsorge, die Sie bislang noch nicht nutzen? Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Arbeitgeber nach oder lassen Sie sich individuell beraten, empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Denn wenn Beschäftigte sich dazu entschließen, Teile ihres Bruttogehalts umwandeln zu lassen, um es in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zu investieren, müssen Arbeitgeber das grundsätzlich bezuschussen - und zwar mit zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Das gilt übrigens auch für bereits bestehende Altersvorsorgeverträge. Ausnahmen gibt es nur bei manchen Gutverdienern. Mancher Tarif- oder Arbeitsvertrag kann sogar mehr als die 15 Prozent Zuschuss des Arbeitgebers vorsehen. 

Die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei, sofern sie 2024 den Betrag von 302 Euro pro Monat nicht überschreiten.

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