Ihre-Vorsorge Logo

Beschäftigte sollten Arbeitgeberzuschuss nicht verschenken

Zu einem Geldgeschenk vom Chef würden wohl die wenigsten Arbeitnehmer Nein sagen. Doch um ihre betriebliche Altersvorsorge kümmern sich trotzdem nur wenige.

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Holzwürfel mit Aufschrift Betriebsrente und weiteren Holzwürfeln mit Symbolen auf Stapeln von Geldmünzen.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Der Jahresbeginn kann ein guter Anlass sein, mal über die eigene Altersvorsorge nachzudenken. Gibt es zum Beispiel die Chance auf eine betriebliche Altersvorsorge, die Sie bislang noch nicht nutzen? Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Arbeitgeber nach oder lassen Sie sich individuell beraten, empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Denn wenn Beschäftigte sich dazu entschließen, Teile ihres Bruttogehalts umwandeln zu lassen, um es in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zu investieren, müssen Arbeitgeber das grundsätzlich bezuschussen - und zwar mit zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Das gilt übrigens auch für bereits bestehende Altersvorsorgeverträge. Ausnahmen gibt es nur bei manchen Gutverdienern. Mancher Tarif- oder Arbeitsvertrag kann sogar mehr als die 15 Prozent Zuschuss des Arbeitgebers vorsehen. 

Die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei, sofern sie 2024 den Betrag von 302 Euro pro Monat nicht überschreiten.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026