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Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbieten?

Mal kurz in der Büroküche oder draußen, während man mit Freunden unterwegs ist - auch das Gehalt wird manchmal Gesprächsthema. Doch darf man das überhaupt?

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KollegInnen im Büro stehen in der Kaffeküche und machen Pause. Bild: IMAGO / Westend61 / Vasily Pindyurin

© Nicht definiert

Gütersloh (dpa/tmn). Man ist mit Freunden oder Kollegen unterwegs und das Gehalt wird zum Gesprächsthema? Der ein oder andere Arbeitgeber hat damit vielleicht ein Problem. Doch müssen sich Beschäftigte bei diesem Thema wirklich zurückhalten? "Das kommt auf die Situation im Einzelfall an», sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für das Arbeitsrecht in Gütersloh. Entscheidend ist in der Regel, aus welchem Grund und mit wem man über das eigene Gehalt spricht.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, auf die Interessen ihres Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen - das ist eine der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses. Darunter fällt auch die allgemeine Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers - etwa zum Thema Gehalt. Sie gilt der Fachanwältin zufolge auch dann, wenn eine Verschwiegenheitsverpflichtung nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt ist. “Gibt es keinen triftigen Grund, ist man deshalb grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet”, so Schulze Zumkley. Ein reines Mitteilungsbedürfnis reiche nicht aus.

Wann ist es okay - wann nicht?

Anders sieht es allerdings aus, wenn es um Gleichbehandlung geht. Spricht man mit Kolleginnen oder Kollegen darüber, was sie verdienen, hat das meist den Grund, dass man erfahren will, ob man fair bezahlt wird. Hier ist ein Gespräch mit Kolleginnen oder Kollegen in der Regel die einzige Möglichkeit, festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohngestaltung den Gleichbehandlungsgrundsatz einhält. Einschränkungen in Arbeitsverträgen, die das verbieten sollen, sind regelmäßig unwirksam.

Bei einem Konkurrenzunternehmen sollte man das Thema aber nicht ansprechen. “Lohn- und Gehaltsstrukturen eines Unternehmens zählen regelmäßig zum Geschäftsgeheimnis”, erklärt die Fachanwältin. Wenn eine Offenlegung von Gehaltsstrukturen für einen Wettbewerbsnachteil des Arbeitgebers sorgen kann, verstößt das wieder gegen die Rücksichtnahmepflicht. Wo es also aus betrieblichem Interesse eine Schweigepflicht gibt, ist auf diese zu achten.

Und wie sieht es privat aus? In einem engen Vertrauenskreis, wie etwa der Familie oder engen Freunden, dürfe man auch über das eigene Gehalt reden, so die Fachanwältin. Für diese Fälle besteht die berechtigte Erwartung, dass das persönliche Entgelt vertraulich bleibt und nicht zu Problemen für den jeweiligen Arbeitgeber führt.


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