Ihre-Vorsorge Logo

Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbieten?

Mal kurz in der Büroküche oder draußen, während man mit Freunden unterwegs ist - auch das Gehalt wird manchmal Gesprächsthema. Doch darf man das überhaupt?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

KollegInnen im Büro stehen in der Kaffeküche und machen Pause. Bild: IMAGO / Westend61 / Vasily Pindyurin

© Nicht definiert

Gütersloh (dpa/tmn). Man ist mit Freunden oder Kollegen unterwegs und das Gehalt wird zum Gesprächsthema? Der ein oder andere Arbeitgeber hat damit vielleicht ein Problem. Doch müssen sich Beschäftigte bei diesem Thema wirklich zurückhalten? "Das kommt auf die Situation im Einzelfall an», sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für das Arbeitsrecht in Gütersloh. Entscheidend ist in der Regel, aus welchem Grund und mit wem man über das eigene Gehalt spricht.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, auf die Interessen ihres Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen - das ist eine der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses. Darunter fällt auch die allgemeine Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers - etwa zum Thema Gehalt. Sie gilt der Fachanwältin zufolge auch dann, wenn eine Verschwiegenheitsverpflichtung nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt ist. “Gibt es keinen triftigen Grund, ist man deshalb grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet”, so Schulze Zumkley. Ein reines Mitteilungsbedürfnis reiche nicht aus.

Wann ist es okay - wann nicht?

Anders sieht es allerdings aus, wenn es um Gleichbehandlung geht. Spricht man mit Kolleginnen oder Kollegen darüber, was sie verdienen, hat das meist den Grund, dass man erfahren will, ob man fair bezahlt wird. Hier ist ein Gespräch mit Kolleginnen oder Kollegen in der Regel die einzige Möglichkeit, festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohngestaltung den Gleichbehandlungsgrundsatz einhält. Einschränkungen in Arbeitsverträgen, die das verbieten sollen, sind regelmäßig unwirksam.

Bei einem Konkurrenzunternehmen sollte man das Thema aber nicht ansprechen. “Lohn- und Gehaltsstrukturen eines Unternehmens zählen regelmäßig zum Geschäftsgeheimnis”, erklärt die Fachanwältin. Wenn eine Offenlegung von Gehaltsstrukturen für einen Wettbewerbsnachteil des Arbeitgebers sorgen kann, verstößt das wieder gegen die Rücksichtnahmepflicht. Wo es also aus betrieblichem Interesse eine Schweigepflicht gibt, ist auf diese zu achten.

Und wie sieht es privat aus? In einem engen Vertrauenskreis, wie etwa der Familie oder engen Freunden, dürfe man auch über das eigene Gehalt reden, so die Fachanwältin. Für diese Fälle besteht die berechtigte Erwartung, dass das persönliche Entgelt vertraulich bleibt und nicht zu Problemen für den jeweiligen Arbeitgeber führt.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

2025 wurden anteilig so viele Elektro-Autos in der Europäischen Union neu zugelassen wie nie zuvor. Deutschland liegt über dem EU-Schnitt, aber Spitzenreiter sind andere Länder.

Time
1 Minuten

Nicht nur Wohnhäuser sind betroffen: Auch Straßenbau und Bürogebäude sind spürbar teurer geworden.

Time
2 Minuten

Die Ökonomin Monika Schnitzer hält den Tankrabatt für das falsche Werkzeug. Um die zu entlasten, die das besonders nötig haben, sieht sie eine bessere Alternative.

Time
2 Minuten

Für den Verkaufserfolg einer Immobilie kann die Wahl eines geeigneten Maklers entscheidend sein. Was Sie berücksichtigen sollten.

Time
2 Minuten

Mehr Sorgen, weniger Spielraum: Beim Geld gehen die Geschlechter auseinander. Laut einer Umfrage blicken Frauen anders auf ihre finanzielle Zukunft als Männer.

Time
3 Minuten

Die Energiepreise sind hoch. Doch wer ungedämmte Heizungsrohre isoliert, kann seine Kosten erheblich senken. Das zeigt eine Modellrechnung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026