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E-Auto beim Arbeitgeber laden: Wann das steuerfrei ist

Wer sein Elektrofahrzeug bei seiner Firma laden darf, hat Glück. Denn in den meisten Fällen muss der finanzielle Vorteil nicht einmal versteuert werden.

E-Auto beim Arbeitgeber laden: Wann das steuerfrei ist

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ladeinfrastruktur für das private Elektro- oder Hybridfahrzeug zur Verfügung? Dann können Sie von dieser Leistung unter Umständen steuerfrei profitieren. Das gilt jedenfalls, wenn sich die Ladesäulen im Betrieb befinden und Beschäftigten das kostenfreie oder verbilligte Laden Ihres Fahrzeugs zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Auch, wenn Beschäftigte auf dem Betriebsgrund oder einem Grundstück des Arbeitgebers Ladevorrichtungen externer Anbieter nutzen dürfen und dieser die Kosten für den Strom unmittelbar übernimmt, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Vorteil nicht versteuern. Der Arbeitgeber muss dafür seinerseits die unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuerpflicht unterziehen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein.

Zur Kasse gebeten werden Beschäftigte nur dann, wenn sie von ihrem Arbeitgeber finanzielle Zuwendungen für das Aufladen eines privaten E-Autos oder Hybridfahrzeugs zu Hause erhalten. Dann gilt der Bonus nämlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn und muss dementsprechend versteuert werden.


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