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Ehegattensplitting: Was eine Reform unter dem Strich bedeuten würde

Wer das Ehegattensplitting einschränkt, um Arbeitsanreize für Zweitverdiener zu verbessern, erhöht vor allem für Alleinverdiener-Familien die Steuerlast: Das zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

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Paar sitzt auf der Couch mit Papieren und Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / Steve Brookland

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Köln (IW/tr). Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat eine Reform des Ehegattensplittings vorgeschlagen. Offen ist, wie weit sie gehen soll. Denn gegen eine vollständige Abschaffung gibt es nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) verfassungsrechtliche Bedenken. Wahrscheinlicher sei deshalb ein sogenanntes Realsplitting. Bei diesem Modell könne der besserverdienende Partner einen fixen Betrag an den Partner übertragen. Im Raum stehe eine Summe in Höhe des Grundfreibetrags von aktuell 12.348 Euro.

Nach IW-Berechnungen hätten die Haushalte in Deutschland im vergangenen Jahr ohne das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden Euro mehr Einkommensteuer bezahlt. Rund 91 Prozent des Splittingeffekts entfielen auf Ehepaare mit Kindern, 9 Prozent auf kinderlose Paare. Besonders profitierten Familien mit nur einem Alleinverdiener. Auf sie entfiel mehr als ein Drittel des gesamten Splitting-Vorteils – obwohl es mit 11,3 Millionen Haushalten mehr als fünfmal so viele Doppelverdiener wie Alleinverdiener (2,2 Millionen) gibt.

Doppelverdiener kaum betroffen

Wie die IW-Berechnungen zum Realsplitting-Modell zeigen, träfe eine solche Neuregelung vor allem Alleinverdiener-Haushalte. Verdient ein Partner 100.000 Euro und der andere nichts, beträgt der Splittingeffekt derzeit 9.768 Euro Steuern. Der Grund: Das gesamte Einkommen wird rechnerisch auf beide Partner aufgeteilt, was die Steuerlast deutlich senkt. Beim Realsplitting fiele dieser Vorteil großteils weg – der Alleinverdiener dürfte nur noch den Grundfreibetrag auf den Partner übertragen. Folge: 4.582 Euro Mehrbelastung im Jahr.

Bei Doppelverdiener-Haushalten mit vergleichbarem Gesamteinkommen, aber geringerer Einkommensdifferenz, fällt die Mehrbelastung deutlich geringer aus oder entfällt ganz. Ein Doppelverdiener-Paar, das 50.000 und 25.000 Euro im Jahr verdient, käme auf die gleiche Steuerzahlung wie bisher. Erst mit deutlich steigendem Einkommensunterschied machte sich eine Neuregelung bemerkbar.

Arbeitsmarktpolitischer Effekt offen

Ob eine Reform ihre erwünschten Ziele erreicht, mehr Menschen in die Arbeit zu bekommen, steht nach Meinung der IW-Experten auf einem anderen Blatt: In der Tat würde sie einen solchen Anreiz setzen, schließlich bliebe für den Zweitverdiener ein größerer Teil des Mehrverdiensts netto. Zudem ließe sich die Steuererhöhung durch Mehrarbeit ausgleichen. Der Effekt bleibe jedoch begrenzt: Ohne ausreichende Kinderbetreuung könnten viele Familien das Arbeitsvolumen nicht erhöhen. Da eine Reform zudem nur für neue Ehen gelten soll, wären die kurzfristigen Wirkungen auf Arbeitsangebot und Steuereinnahmen gering. 

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