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Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Wenn Vermögen vererbt oder verschenkt wird, fallen Steuern an. Die dafür festgesetzten Summen steigen – vor allem beim Verschenken.

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Geldscheine und Stift liegen auf Erbschaftsteuererklärung. Bild: IMAGO / Panthermedia / Rallef

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Wiesbaden (dpa). Die Finanzämter in Deutschland haben im vergangenen Jahr so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt wie nie zuvor. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilt, wurden 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuern in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. 

Die Summe lag um 12,3 Prozent höher als im Jahr davor und erreichte damit einen neuen Höchstwert. Die Statistik sagt nichts über die tatsächlichen Vermögensübergänge aus – diese werden in einer anderen Statistik erfasst. 

Bei den festgesetzten Steuern entfielen 8,5 Milliarden Euro auf Erbschaften – 9,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Milliarden erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an. 

Festgesetzte Schenkungssteuer seit 2021 verdoppelt

Die festgesetzte Schenkungsteuer erreichte 2024 mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert. Sie stieg gegenüber dem Vorjahr um 17,8 Prozent an. „Sie steigt somit seit 2019 kontinuierlich an und hat sich seit 2021 mehr als verdoppel“, wie die Statistiker berichten.

Den Steuerfestsetzungen lagen Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 113,2 Milliarden Euro zugrunde. Diese Summe lag um 6,8 Prozent niedriger als im Vorjahr. 

Laut Statistischem Bundesamt liegt das unter anderem an geringeren Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen, die um fast ein Viertel niedriger lagen.


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