Frankfurt (bpb). Ein hupendes Auto, hektische Handzeichen oder der Hinweis auf einen echten oder angeblichen Schaden: Was zunächst wie ein hilfreicher Hinweis wirkt, ist mitunter nur ein Trick – und wenn Autofahrer dann verunsichert aussteigen, schlagen die Täter zu. Diese Erfahrung haben schon viele Versicherte in der Ferienzeit machen müssen und ihrer heimischen Versicherung gemeldet: „Während ein vermeintlicher Helfer die Reisenden ablenkt, greift ein Komplize nach Wertsachen im Auto“, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Besonders begehrt sind demnach Handtaschen, Geldbörsen, Smartphones oder Tablets.
Vorsicht auf Rastplätzen
Ein besonders beliebtes Ziel von Trickdieben sind Rastplätze. Eine der Maschen: Kriminelle beschädigen unbemerkt einen Reifen und folgen dem Fahrzeug. Sobald der Schaden auffällt und das Auto anhält, bieten sie ihre Hilfe an – und nutzen die Aufregung für den Diebstahl. Andere geben sich als Touristen in Not aus oder behaupten, selbst einen Defekt am Auto entdeckt zu haben. „Wertgegenstände sollten nie offen im Auto liegen, schon gar nicht bei geöffneten Türen oder Fenstern“, warnt Nicole Günter. „Profis nutzen selbst kurze Momente der Unachtsamkeit.“
Vorgetäuschte Unfälle und falsche Abschleppdienste
Touristen sind zudem beliebte Opfer von organisierten Banden. Die kriminellen Maschen reichen vom falschen Abschleppdienst bis zum sogenannten Spiegeltrick. Dabei täuschen Täter einen Unfall vor und verlangen sofort Bargeld als Entschädigung. „Urlauber sollten sich in solchen Situationen nicht unter Druck setzen lassen und am besten sofort die Polizei rufen“, rät die R+V-Expertin. Hilfreich sind außerdem eine möglichst genaue Personenbeschreibung und das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs. Allerdings haben die Betrogenen oft doppelt Pech: Die Täter werden meist nicht gefasst, und die Versicherungen übernehmen den Schaden in der Regel nicht.
5 Tipps für die Urlaubsfahrt
- Skeptisch bleiben, wenn andere Verkehrsteilnehmer mit Nachdruck zum Anhalten auffordern.
- Nicht an abgelegenen Orten aussteigen, sondern möglichst auf einen Rastplatz oder einen belebten Parkplatz fahren.
- Fahrzeug auch bei kurzen Stopps immer abschließen und vorher Wertgegenstände verstecken oder mitnehmen. Handtasche, Smartphone und Geldbörse gehören nicht auf den Beifahrersitz.
- In unklaren Situationen lieber im Auto bleiben, das Handy griffbereit halten und signalisieren, dass die Polizei verständigt wird.
- Wer ins Ausland fährt, sollte wichtige Notrufnummern vorab im Handy speichern.
Auch zuhause vor Kriminellen schützen
Doch nicht nur auf der Fahrt ins Feriengebiet sollte man sich vor Verbrechen schützen: Wenn nach der Rückkehr aus dem Urlaub die Wohnung aufgebrochen vorgefunden wird und Wertsachen verschwunden sind, ist es dafür zu spät. Gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls hilft dann immerhin eine Hausratversicherung schützen. Damit der Versicherungsschutz im Ernstfall nicht gefährdet ist, sollten Versicherte jedoch einige wichtige Pflichten kennen. „Wichtig ist es beispielsweise, dem Versicherer zu melden, wenn die Wohnung für längere Zeit unbewohnt ist oder die Alarmanlage entfernt wird“, erläutert Bianca Boss, Vorstandsmitglied beim Bund der Versicherten (BdV).
Auf meldepflichtige Gefahrerhöhungen achten
Zu diesen Pflichten gehört es, dem Versicherer eine sogenannte Gefahrerhöhung anzuzeigen. Je nach Versicherungsbedingungen muss diese Mitteilung sogar schriftlich erfolgen. „Unterbleibt die Meldung, kann der Versicherer im Schadenfall seine Leistung kürzen oder sogar vollständig verweigern“, sagt Boss. Welche Umstände als meldepflichtige Gefahrerhöhung gelten, ist nicht einheitlich geregelt. Versicherte sollten deshalb ihre Versicherungsbedingungen prüfen oder direkt bei ihrem Versicherer nachfragen.
Meldung bei der Polizei unerlässlich
Nach einem Einbruch ist es wichtig, sofort die Polizei zu verständigen. Denn ohne eine polizeiliche Bestätigung des Einbruchdiebstahls ersetzt keine Hausratversicherung den Schaden. Betroffene sollten außerdem das weitere Vorgehen mit ihrem Versicherer abstimmen und die Schadenstelle möglichst unverändert lassen, bis sie freigegeben wird. Sowohl Polizei als auch Versicherer benötigen zudem eine Aufstellung der gestohlenen Gegenstände – die sogenannte Stehlgutliste. „Listen Sie Ihren Besitz regelmäßig auf, machen Sie Fotos oder Videos und bewahren Sie die Rechnungen auf. Dann lässt sich im Falle eines Einbruchs schnell eine Stehlgutliste erstellen“, rät die Verbraucherschützerin.
Hausratversicherung auch für Urlaubsunterkünfte
Auch während einer Urlaubsreise kann die Hausratversicherung Schutz bieten. Im Rahmen der Außenversicherung sind Gegenstände versichert, die beispielsweise aus einem verschlossenen Hotelzimmer oder einer abgeschlossenen Ferienwohnung gestohlen werden. Allerdings unterscheiden sich die Entschädigungsgrenzen und Ausschlüsse je nach Versicherer. Verbraucher*innen sollten deshalb auch hier ihre Versicherungsbedingungen prüfen oder sich direkt beim Versicherer informieren.
- Ein kostenloses Infoblatt des BdV enthält alles Wissenswerte zur Hausratversicherung.
- Was im Schadenfall zu beachten ist, erklärt außerdem das Infoblatt „Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung“.
- Ferienwohnung: Wer zahlt bei Diebstahl oder Schäden?
