Berlin (dpa/tmn). Wenn Beschäftigte mittels Lohnverzicht direkt über ihren Arbeitgeber spenden, profitieren sie automatisch von einer Steuererleichterung: Laut dem Bund der Steuerzahler werden gespendete Lohnanteile bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Arbeitslohns nicht mit angesetzt. Darum entfällt auf diesen Betrag die Einkommensteuer.
Belege erst ab 300 Euro
Wer hingegen erst nach dem Lohn- oder Gehaltseingang spendet, sollte seine Quittung aufbewahren. Zwar können auch diese Beträge bei der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres geltend gemacht werden, sofern das Geld oder die Sachleistung an eine gemeinnützige Organisation geht. Bei Spenden oberhalb von 300 Euro will das Finanzamt aber regelmäßig eine qualifizierte Zuwendungsbestätigung sehen. Unterhalb dieses Betrags reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung aus. Und: Die Belege wie Kontoauszug oder Ausdruck der Online-Überweisung nicht an die Steuererklärung anhängen, sondern nur auf Nachfrage des Finanzamtes einreichen.
Vereinfachter Nachweis für Ukraine-Spenden
Bei Spenden, die Betroffenen des Ukraine-Kriegs zugutekommen, reicht dem Fiskus sogar immer der vereinfachte Nachweis.
Neu ist das zwar nicht, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Ursprünglich galt diese Regelung aber nur bis zum 31. Dezember 2024 und wäre damit zum Jahresende ausgelaufen. In einem Schreiben hatte das Bundesfinanzministerium noch im Dezember verkündet, diese Regelung zu verlängern. Damit gilt die bisherige Erleichterung vorerst bis zum Ende des Jahres 2025 fort.
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