Berlin (dpa/tmn). Um steigende Heiz- und Stromkosten abzufedern, bietet sich eine energetische Sanierung von Immobilien an. Entsprechende Baumaßnahmen können zum Beispiel eine neue Wärmedämmung, neue Fenster und Außentüren oder die Umstellung auf eine modernere Heizungsanlage sein.
Steuerlich gefördert werden diese jedoch nur, wenn die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist, informiert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Arbeiten müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden
Bei einer maximalen Förderung von 20 Prozent einer Investitionssumme von bis zu 200.000 Euro ergebe sich eine Steuerermäßigung von höchstens 40.000 Euro. Diese werde auf drei Jahre verteilt: In den ersten beiden Jahren könne man sich bis zu 14.000 Euro und im dritten Jahr maximal 12 000 Euro anrechnen lassen.
Voraussetzung ist, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt wird. Anschließend ist eine Bescheinigung der durchgeführten Maßnahmen notwendig. Der BVL rät dazu, mit dem Fachunternehmen bereits im Vorfeld abzuklären, welche Anforderungen die Baumaßnahme erfüllen muss, um förderfähig zu sein.
