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Förderungen für Bauherren und Eigentümer rechtzeitig beantragen

Bund und Länder fördern Wohneigentum in Form von Steuervorteilen, Zuschüssen oder günstigen Krediten. Informieren lohnt sich!

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Berlin (dpa/tmn). Bauherren können auch in diesem Jahr wieder diverse Förderungen in Anspruch nehmen. Nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Umbau, bei der energetischen Sanierung oder beim Kauf einer Immobilie gibt es Unterstützung. „Neben Fördermitteln der staatlichen Förderbank KfW kommen auch Wohnriester sowie länderspezifische und kommunale Fördermittel in Frage“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes in Berlin.

Manche Förderungen sind an Einkommens- und Altersgrenzen gekoppelt. „Wer bauen will, sollte sich rechtzeitig nach seinen individuellen Möglichkeiten erkundigen. Denn fast alle Förderungen müssen vor dem Beginn der Arbeiten beantragt werden.“ Die Unterstützung erfolgt dann in Form von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen, vergünstigten Zinsen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Neuorientierung der energetischen Förderung

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG integriert mehrere Programme der bisherigen Träger Förderbank KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und macht damit die Förderlandschaft übersichtlicher.

„Hauseigentümer können mit einem Antrag an finanzielle Unterstützung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen“, erklärt Frank Hettler vom Informationsprogramm Zukunft Altbau. „Zudem erhalten sie höhere Zuschüsse. Damit ist die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden so attraktiv wie nie.“

Das neue Programm integriert zehn KfW- und BAFA-Förderprogramme. Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Wer sich für eine finanzielle Unterstützung von energetischen Einzelmaßnahmen interessiert, kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen.

Die neue Kreditvariante wird erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin gelten die alten Förderregeln der KfW.


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