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Gericht: Immobilien-Erbe hat weiter Anspruch auf Bafög

Auch wer Immobilien besitzt, kann trotzdem Bafög bekommen – etwa dann, wenn das Geld nicht kurzfristig verfügbar ist.

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Junger Mann sitzt an offenem Fenster mit Geländer.

© Nicht definiert

Noch Mieter oder schon Immobilienbesitzer? Für die Ausbildungsförderung spielt diese Frage keine Rolle.

Berlin (dpa/tmn). Auch als (Mit-)Erbe mehrerer Immobilien kann man Anspruch auf Bafög haben. Über ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az: 15 K 6349/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall wollte ein junger Mann sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen und beantragte Bafög. Zwar hatte er nur geringe laufende Einnahmen, war jedoch Miterbe mehrerer Immobilien. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag deshalb ab und verwies auf sein Vermögen.

Zugriff aufs Erbe – oder nicht? 

Daraufhin zog der junge Mann vor Gericht – und das gab ihm Recht. Es verpflichtete die Behörde zur Zahlung von rund 766 Euro monatlich. Zwar dürften laufende Einnahmen wie ein Teil der Waisenrente angerechnet werden, nicht jedoch der Immobilienanteil. Ausschlaggebend war, dass der Mann faktisch keinen Zugriff auf das Erbe hatte.

Um Geld daraus zu erzielen, hätte er sich mit seinen Geschwistern einigen oder seinen Anteil verkaufen müssen. Beides sei kurzfristig kaum möglich und mit erheblichen Verlusten verbunden. Auch eine Beleihung des Erbanteils hielt das Gericht für unrealistisch.

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