München (tö). Im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Grundsteuer ist die Grundsteuer für viele Immobilieneigentümer leicht gestiegen. Dies zeigt eine erste Bilanz, die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) für den Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland erstellt hat. Das IW-Tochterunternehmen IW Consult analysierte dafür die Grundsteuer in den 100 größten Städten Deutschlands. Demnach ist in diesen 100 Städten die Jahresgrundsteuer im Durchschnitt für ein als Basis dienendes Musterhaus um 46 Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Insgesamt fällt die Jahresgrundsteuer bei der Hälfte der 16 Bundesländer höher aus als noch 2024, vor der Reform, in den übrigen acht Ländern sind die Zahlbeträge gesunken. Nach früheren Angaben des federführenden Bundesfinanzministeriums sollte die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral sein, also unterm Strich nicht mehr Steuern bringen.
Fallbeispiel: Zwickau 258 Euro, Tübingen 1377 Euro
Für das „Grundsteuerranking 2025“ legte IW Consult ein 1990 gebautes Musterhaus als Vergleichsgröße zu Grunde, mit 508 Quadratmetern Grundstück und 126 Quadratmetern Wohnfläche. Das Ergebnis der Analyse zeigt: Je nach Stadt und Bundesland gibt es große Unterschiede. Im sächsischen Zwickau zahlen Immobilieneigentümer für das Musterhaus mit 258 Euro im Jahr besonders wenig, gefolgt von anderen ostdeutschen Städten, in denen es die stärksten Entlastungen verglichen mit 2024 gibt. So liegt Potsdam mit 285 Euro auf Platz zwei, dahinter folgt Gera mit 297 Euro und Halle/Saale mit 303 Euro auf Platz 4. In der laut der Auswertung teuersten Stadt, in Tübingen, ist hingegen mit 1377 Euro für die vergleichbar große Immobilie mehr als das Fünffache zu zahlen. Mit Tübingen, Mannheim (1314 Euro), Stuttgart (1197 Euro), Heidelberg (1067 Euro) und Karlsruhe (957 Euro) liegen gleich fünf Städte aus Baden-Württemberg ganz am Ende des Rankings. Das liegt nach Angaben des IW daran, dass Baden-Württemberg nur die Grundstücksflächen und Bodenrichtwerte für die Ermittlung der Grundsteuer berücksichtigt, was Einfamilienhäuser mit großer Grundstücksfläche beziehungsweise mit einem großen Garten besonders belastet. Deshalb ist in diesem Bundesland die Steuerlast besonders deutlich gestiegen.
Acht unterschiedliche Modelle
Die großen bundesweiten Unterschiede bei der Höhe der Grundsteuer ergeben sich aus den unterschiedlichen Modellen, wie die Steuer ermittelt wird. Laut IW gibt es in den 16 Bundesländern acht unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Grundsteuer. Hinzu kommen die verschiedenen individuellen Hebesätze der Städte. Das führt zum Beispiel dazu, dass eine Hausbesitzerin in den betrachteten Städten Sachsen-Anhalts jährlich durchschnittlich 305 Euro Grundsteuer zu zahlen hat. In Berlin hingegen müsste sie für ein vergleichbares Einfamilienhaus jährlich 850 Euro aufbringen.
Mit der Reform waren die veralteten und vom Bundesverfassungsgericht zur Berechnung der Jahresgrundsteuer für verfassungswidrig erklärten Einheitswerte abgeschafft worden. Sie sollten durch realitätsnähere Grundsteuerwerte, die auf Bodenrichtwerten basieren, ersetzt werden. „Jedoch nutzen nicht alle Bundesländer ein wertabhängiges Modell“, heißt es beim IW. Hier das „Grundsteuerranking 2025“ komplett zum Nachlesen.
- https://www.ihre-vorsorge.de/finanzen/nachrichten/bundesfinanzhof-lehnt-klagen-gegen-grundsteuer-reform-ab
- Bundesfinanzhof lehnt Klagen gegen Grundsteuer-Reform ab
