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Haus erben kann auch bei späterem Einzug steuerfrei bleiben

Wer schnell das geerbte Haus bezieht, umgeht die Erbschaftssteuer. Aber auch noch nach drei Jahren? In bestimmten Fällen ja.

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Schild des Bundesfinanzhofes an Balkongeländer. – Bild: IMAGO / Sven Simon / Frank Hoermann

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Berlin (dpa/tmn). Angehörige können eine Immobilie steuerfrei erben. „Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die geerbte Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt wird“, informiert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Erben haben dafür in der Regel sechs Monate Zeit.

Außerdem wichtig für die Steuerbefreiung: Der Erblasser muss selbst in der Immobilie selbst gewohnt haben. Und: Sollten Kinder erben, sollte die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein.

Doppelhaushälfte muss erst renoviert werden

Doch was gilt, wenn ein Sohn eine Doppelhaushälfte erbt und diese erst aufwendig renovieren muss? Die Richter des Bundesfinanzhofes (BFH) stellten in einem Urteil fest, dass auch ein späterer Einzug in Ausnahmefällen zur Steuerfreiheit führen kann (Aktenzeichen: II R 46/19).

In dem verhandelten Fall erbte ein Mann die vom Vater genutzte Doppelhaushälfte. Er wohnte selbst nebenan und wollte die geerbte Haushälfte renovieren, und dann beide Hälften zusammenlegen und in diesem Haus wohnen.

Die Renovierung und Sanierung der geerbten Haushälfte dauerte jedoch knapp drei Jahre. Es musste ein Wasserschaden beseitigt werden. Das Finanzamt lehnte die Steuerbefreiung ab, weil die Bestimmung zur Selbstnutzung innerhalb von sechs Monaten fehlte.

Erbschaftssteuerrechner

 Mit wenigen Angaben können Sie Ihre Erbschaftssteuer ermitteln. Alternativ lässt sich damit auch die Schenkungssteuer errechnen.

Steuerbefreiung auch bei Verzögerung möglich

Die Richter urteilen jedoch: der Erbe muss glaubhaft darlegen, zu welchem Zeitpunkt er sich zur Selbstnutzung der Wohnung entschlossen hat. Zudem muss er erklären, warum der tatsächliche Einzug nicht früher möglich war.

Vergibt der Erbe etwa Renovierungs- und Umbaumaßnahmen rechtzeitig, also innerhalb der sechs Monate, ist eine Steuerbefreiung möglich. Es kann nicht zu seinen Lasten gehen, wenn Arbeiten nicht zeitnah abgeschlossen werden – etwa weil es Schwierigkeiten bei der Lieferung von Material gab.

Erben können von dem Urteil profitieren. Um Probleme zu vermeiden, rät Daniela Karbe-Geßler: „Innerhalb von sechs Monaten sollte ein Erbe prüfen, ob er in die geerbte Immobilie einziehen will und entsprechende Renovierungsarbeiten in Auftrag geben, um die Selbstnutzung damit zu manifestieren.“

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