Ihre-Vorsorge Logo

Immobilienerwerb: Kaufvertrag bestimmt Gebäudeabschreibung

Immobilie gekauft, um sie zu vermieten? Dann können Sie steuerlich von Gebäudeabschreibungen profitieren. Auf deren Höhe können Sie schon beim Kauf bedingt Einfluss nehmen.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hausmodell steht auf einem Kaufvertrag und Bauplänen, rechts ein Münzstapel, links ein Taschenrechner.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wer eine Immobilie als Anlageobjekt kauft, kann davon steuerlich profitieren. Zwar müssen die Mieteinnahmen versteuert werden, der Gebäudewert kann allerdings mit den Jahren abgeschrieben werden – immerhin wird die Immobilie nicht ewig währen. Der Grundstückswert darf hingegen nicht abgeschrieben werden, denn im Gegensatz zur Immobilie gilt Grund und Boden als unvergänglich. Beim Erwerb kann es daher sinnvoll sein, die beiden Werte separat im Kaufvertrag ausweisen zu lassen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Ist das der Fall, müsse das Finanzamt der Abschreibung nämlich grundsätzlich den ausgewiesenen Immobilienpreis zugrundelegen, sagt Daniela Karbe-Geßler. Das bestätigte jüngst auch ein Urteil des Münchner Finanzgerichts (Aktenzeichen: 12 K 861/19). In dem konkreten Fall hatten sich Steuerzahler und Finanzamt darüber gestritten, ob nun der wie von den Steuerzahlern angenommene Preis aus dem Kaufvertrag zur Abschreibung herangezogen werden müsse. Oder ob die Bemessungsgrundlage anhand einer Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums zu ermitteln sei.

Am Ende gab das Gericht den Steuerzahlern recht. Sofern keine Zweifel an der vertraglichen Kaufpreisteilung bestünden, müsse das Finanzamt den ausgewiesenen Preis des Kaufvertrags als Bemessungsgrundlage akzeptieren. Daran ist laut Gericht nicht zu rütteln, wenn der vom Finanzamt ermittelte Wert weniger als zehn Prozent von dem Wert im Kaufvertrag abweicht – denn das sei übliche Marktspanne.

In dem Streitfall wichen die Werte tatsächlich lediglich fünf Prozent voneinander ab. Für die Steuerzahler hätte sich damit eine geringere Abschreibung ergeben.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026