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Keine Steuergelder mehr für kleine Dach-Photovoltaik

Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhielt bislang 20 Jahre lang einen festen Betrag je Kilowattstunde. Doch diese „Überförderung“ für kleine Anlagen soll abgeschafft werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium bekräftigt.

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Arbeiter installiert Solarmodule auf Dach mit Fenster. Bild: IMAGO / Cavan Images / MITO images

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Berlin (dpa). Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigt geplante Einschnitte bei der Solarförderung. Ein Sprecher von Ministerin Katherina Reiche (CDU) sagte in Berlin, es solle eine „Überförderung“ abgeschafft und mehr auf den Markt gesetzt werden. Die Anschaffung einer kleinen Solaranlage auf dem Dach rechne sich. Dadurch sinke die Stromrechnung. Es sei nicht erforderlich, dass der Staat Steuergeld einsetze.

Übergangsfristen und -zahlungen

Ein Entwurf des Ministeriums zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht vor, dass kleine Solaranlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-Photovoltaik, keine dauerhafte Förderung mehr bekommen sollen. Vorgesehen sind Übergangsfristen mit Übergangszahlungen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. 

Das Vorhaben ist umstritten. Verbände der Erneuerbare-Energien-Branche warnen, die Pläne bremsten private Investitionen und gefährdeten Arbeitsplätze. 

Auch innerhalb der schwarz-roten Koalition gibt es Kritik. Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion sagte, die Einspeisevergütung und gesicherte Stromabnahme stellten für viele kleine Anlagen nach wie vor ein unverzichtbares Element dar. Allein eine Übergangszahlung gebe keine ausreichende Investitionssicherheit.

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