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Kfz-Versicherung: So können Sie noch nach der Frist kündigen

Haben Sie bei der Rechnung für die Kfz-Versicherung auch große Augen gemacht? Oft steigen die Preise für 2025 drastisch. Wer kündigen will, kann das manchmal auch noch nach der normalen Frist tun.

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Frau mit Ordner und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andrey Popov

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Berlin (dpa/tmn). Viele Autoversicherungen laufen meist analog zum Kalenderjahr. Wer sie kündigen will, muss das in der Regel einen Monat vorher tun. Da in diesem Jahr der Stichtag auf einen Tag am Wochenende fällt, musste man sich anstelle des üblichen 30. November den 2. Dezember dafür merken. Wer den Termin verpasst, kann in vielen Fällen auch später kündigen, so das Verbraucherportal Finanztip. 

Denn wenn der Preis für das neue Versicherungsjahr gestiegen ist – ein Blick auf die Rechnung hilft –, hat ein Sonderkündigungsrecht. Das könnte bei vielen Verbrauchern der Fall sein. So haben laut einer Untersuchung von Finanztip die Autoversicherer die Preise für das nächste Jahr im Schnitt um 26 Prozent erhöht. Die Rechnungen mit diesen neuen, höheren Preisen kommen meist zum Ende des Versicherungsjahres. Das kann bis Ende November dauern, sich aber teils aber auch noch in den Dezember hinziehen. Stichtag für die Kündigung ist dann stets einen Monat ab Erhalt dieses Schreibens.

So kündigen Sie richtig

Wer mit der Sonderkündigung den Vertrag beenden will, muss im Schreiben den Grund der Kündigung nennen – also eben die Preiserhöhung. Laut Finanztip reicht eine Kündigung per E-Mail in der Regel aus. Aber Achtung: Alte Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, müssen schriftlich mit Unterschrift gekündigt werden – am besten als Brief mit Einschreiben oder per Fax. Man sollte sich den Eingang am besten bestätigen lassen - das könne bei Streitfällen helfen.

Auch wenn die neue Rechnung insgesamt die gleiche oder sogar eine niedrigere Summe als im Vorjahr ausweist: Es lohnt ein Blick auf die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und den entsprechenden Rabatt. Wer in einem Versicherungsjahr schaden- und unfallfrei gefahren ist, steigt in eine höhere SF-Klasse und bekommt einen höheren Schadenfreiheitsrabatt. Aber genau dieser steigende Rabatt könnte einen höheren Preis für die Autoversicherung kaschieren, so Finanztip. Gebe der Versicherer nicht den vollen Rabatt weiter, liege eine versteckte Preiserhöhung vor.

So erkennen Sie versteckte Preiserhöhungen

Liegt der neue Beitrag über dem sogenannten Vergleichsbeitrag, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Doch angeben müssen Versicherer diesen seit einigen Jahren nicht mehr. Mit einer einfachen Faustformel lässt sich der aber selbst überprüfen:
Alter Beitrag x neuer Beitragssatz: alter Beitragssatz. So errechnet Finanztip ein Beispiel:

Der alte Beitrag lag bei 500 Euro, aber auf der neuen Rechnung für 2025 werden nur noch 480 Euro gefordert. Wer dann aber von der SF-Klasse 2 (alter Beitragssatz: 49 Prozent) im neuen Jahr in die SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46 Prozent) aufsteigt, hat es mit einer Preiserhöhung zu tun. Denn die Berechnung wäre in dem Fall: 500 Euro mal 0,46 geteilt durch 0,49 ist gleich 469,39 Euro. Der Vergleichsbeitrag ist also kleiner als der neue Rechnungsbeitrag. Damit liegt eine versteckte Beitragserhöhung vor, der Kunde darf kündigen.


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