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Kinder-Depot: Was sich bei Volljährigkeit ändert

Sie haben über mehrere Jahre für Ihr Kind Geld in sein Kinderdepot überwiesen oder in einen Sparplan eingezahlt – nun steht der 18. Geburtstag vor der Tür. Was passiert mit dem Depot?

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Eime Familie mit zwei Kindern und ein Sparschwein. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (bv). Mit der Volljährigkeit ändern sich wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für das Depot Ihres Kindes. Wir erklären, was auf Sie und Ihr Kind zukommt – und wie Sie den Übergang gemeinsam gut gestalten können.

Ab dem 18. Geburtstag: Ihr Kind verfügt allein

Mit der Volljährigkeit erhält Ihr Kind die alleinige Verfügungsberechtigung über das Depot. Die gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – verlieren ab dem 18. Geburtstag ihre bisherigen Befugnisse über das Depot des Kindes. Das bedeutet konkret:

  • Nur noch Ihr Kind darf über das Depot verfügen.
  • Ihre bisherigen Zugriffsrechte erlöschen automatisch.
  • Sie erhalten keine Auskunft mehr über das Depot.
  • Kaufaufträge sind nur noch möglich, wenn Ihr Kind Sie hierzu bevollmächtigt hat.

Nutzen Sie den Moment für ein Gespräch

Der 18. Geburtstag ist ein guter Anlass, um gemeinsam mit Ihrem nun volljährigen Kind über die nächsten finanziellen Schritte zu sprechen. Mögliche Fragen könnten sein:

  • Soll der Sparplan weitergeführt werden?
  • Welche Anlagestrategie passt zur aktuellen Lebenssituation?
  • Ist Ihr Kind bereit, verantwortungsvoll mit seinem Vermögen umzugehen und langfristige Entscheidungen zu treffen?

Ein gemeinsames Gespräch mit Ihrem Kind und der depotführenden Bank kann helfen, Klarheit zu gewinnen und das Depot auf die neuen Bedürfnisse abzustimmen.

Zugang und Legitimation: Das ist jetzt wichtig

Kurz vor oder direkt nach dem Geburtstag erhält Ihr Kind eigene Zugangsdaten für das Online-Banking oder die Depotverwaltung – meist per Post. Falls dies nicht automatisch geschieht, hilft ein Anruf bei der Bank. Damit Ihr Kind das Depot aktiv nutzen kann, muss es sich bei der Bank selbst legitimieren und gegebenenfalls den Depotvertrag erneut unterschreiben – dies ist oft auch über ein VideoIdent- oder PostIdent-Verfahren möglich. Ohne eine erfolgreiche Legitimation bleibt der Zugriff auf das Depot zunächst gesperrt.

Die genauen Abläufe können je nach Bank unterschiedlich sein. Manche Kreditinstitute verschicken Zugangsdaten automatisch, andere erwarten eine aktive Kontaktaufnahme. Informieren Sie und Ihr Kind sich daher rechtzeitig bei der depotführenden Bank, welche Schritte im konkreten Fall erforderlich sind. Tipp: Prüfen Sie auch rechtzeitig, ob Kontakt- und Adressdaten aktuell sind.

Sie sollen weiter Zugriff haben? Eine Vollmacht macht’s möglich

Ihr Kind kann Ihnen eine Vollmacht für das Depot erteilen – etwa, wenn Sie weiterhin beratend zur Seite stehen oder Transaktionen durchführen sollen. Die Bank stellt dafür das entsprechende Vollmachts-Formular bereit. Wichtig: Sowohl Vollmachtgeber als auch Vollmachtnehmer müssen sich legitimieren. Eine erteilte Vollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber gegenüber der Bank, möglichst schriftlich, widerrufen werden. Auch kann der Bevollmächtigte der Bank mitteilen, dass er oder sie die Vertretungsbereitschaft beenden möchte.


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