München (tö). Wenn das Ende des Jahres näher rückt, fragen sich nicht wenige Bankkunden und -kundinnen, welche Kontounterlagen sie beim Aufräumen zum Jahreswechsel noch aufheben sollten und was weggeschafft beziehungsweise entsorgt werden kann. Die gute Nachricht dabei: Nichts muss bis zum Lebensende im Ordner abgeheftet oder online gespeichert werden.
Wann Kontoauszüge vernichtet werden können
Private Bankunterlagen: Die Verbraucherzentralen raten, Bankunterlagen wie Kontoauszüge oder Überweisungen mindestens drei Jahre freiwillig gedruckt oder digital aufzuheben. Laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt so lange die gesetzliche Verjährungsfrist für die meisten Alltagsgeschäfte. Vorteil: Verbraucher können für diese drei Jahre einfach und bequem nachweisen, dass sie zum Beispiel die Miete, Versicherungsprämien oder eine Rechnung bezahlt haben. Auch als Nachweis, dass eine Garantiefrist noch gilt, können solche Bankbelege hilfreich sein.
Wann Kontoauszüge besser aufbewahrt werden sollten
Für bestimmte Fälle sollten Bankkunden ihre Kontoauszüge aber länger behalten, rät der Bankenverband. Dies gelte für große Käufe, wie zum Beispiel für den Erwerb eines Hauses oder eines Autos, oder bei persönlichen Veränderungen mit finanziellen Folgen, wie zum Beispiel einer Hochzeit. Eine Ausnahme sind laut Bankenverband Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen für ein Grundstück. Diese sollte man generell zwei Jahre archivieren. Der Grund: „Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, muss die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist“, so der Bankenverband.
Wichtig dabei zu wissen: Ältere Kontoauszüge bleiben bei vielen Banken nicht dauerhaft online im Banking-Postfach sofort verfügbar. Es kann deshalb hilfreich sein, die Dokumente herunterzuladen und abzuspeichern.
Bankunterlagen von Selbstständigen und Unternehmern: Sie müssen alle Kontoauszüge ihrer Geschäftskonten länger aufheben. Neu dabei ist, und das hilft beim Bürocheck zum Jahreswechsel: Seit Anfang 2025 gilt laut Bundesfinanzministerium eine Aufbewahrungspflicht von acht Jahren. Zuvor waren es zehn Jahre.
Sie suchen Kontoauszüge und finden Sie nicht mehr? In der Regel können Sie diese ohne Zusatzkosten im Online-Banking für mehrere Jahre rückwirkend in digitaler Form sich wieder besorgen. Banken sind nämlich, ebenfalls seit Anfang 2025, verpflichtet, Zahlungsbelege für acht Jahre aufzubewahren. Wer noch ältere Auszüge benötigt, kann sie bei seiner Bank per Antrag anfordern, das kostet dann aber in der Regel einen Extra-Obolus.
