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Lotto, Quizshow, Glücksspiel: Muss ich Gewinne versteuern?

Millionen gewonnen und nun verdient das Finanzamt fleißig mit? Nicht wenige Deutsche glauben, dass es nach der erfolgreichen Lotto- oder Quizshow-Teilnahme so läuft. Aber stimmt das auch?

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Haufen von Euro-Geldscheinen. Bild: IMAGO / Zoonar

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Berlin (dpa/tmn). Der Mythos, dass sich das Finanzamt ein Jahr nach dem Gewinn eines Lotto-Jackpots oder einer Quizshow meldet und die Hälfte davon einfordert, hält sich hartnäckig. Doch wie sieht die Realität aus? Der Bund der Steuerzahler klärt auf.

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass reine Glücksspielgewinne steuerfrei sind. Daher unterliegen Gewinne aus Lotto, Sportwetten, Quizshows, Casino-Spielen oder sonstigen Glücksspielen nicht der Einkommensteuer. 

Kein Einkommen im klassischen Sinne

„Solche Gewinne werden nicht als Einkommen im klassischen Sinne, sondern als einmalige Vermögensmehrung betrachtet, die nicht versteuert werden muss“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Aus diesem Grund muss ein Gewinn auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Wer hingegen regelmäßig erfolgreich an Quizshows, Pokerturnieren oder anderen Formaten teilnimmt, dem kann das Finanzamt gewerbsmäßiges Handeln unterstellen – und die Gewinne sehr wohl der Einkommens- und möglicherweise auch der Gewerbesteuer unterziehen.

Besteht ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit?

Auch beim Gewinn eines Sachpreises – etwa einem Auto oder einer Reise – gilt, dass das Glück nur dann steuerlich relevant wird, wenn das Gewinnspiel im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Zum Beispiel, wenn es sich um ein Bonus-Gewinnspiel für Selbstständige handelt. Andernfalls werden auch hier keine Steuern fällig.

Nimmt man an einer Doku-Realityshow teil, bei der etwa das Eigenheim einer bedürftigen Familie umgebaut und renoviert wird, so sind die reinen Renovierungsleistungen steuerpflichtig.

Steuerlich relevant werden lediglich Folgeerträge

Obwohl der ursprüngliche Gewinn steuerfrei bleibt, können sich dadurch steuerliche Konsequenzen ergeben – etwa, wenn mit dem Gewinn weiter gewirtschaftet wird oder Teile davon verschenkt werden sollen.

Denn wer das Geld anlegt und dadurch Zinsen oder Dividende erhält, muss auf diese Einkünfte Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen.

Schenkungs- und Erbschaftssteuer können relevant werden

Möchte der glückliche Gewinner große Summen an Familie oder Freunde verschenken, kann Schenkungsteuer anfallen. Wird der Gewinn nach dem eigenen Tod vererbt, unterliegt diese Erbschaft der Erbschaftsteuer. 

Daniela Karbe-Geßler weist allerdings darauf hin, dass bei Schenkungen und Erbschaften gewisse Freibeträge gelten, die je nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt sind. Ehepartner können etwa 500.000 Euro steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, ein Kind immerhin noch 400.000 Euro. Alle zehn Jahre können diese Freibeträge erneut ausgeschöpft werden.


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