Berlin/Mainz (dpa). Wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden wird die Abgabefrist hierfür bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert. Darauf haben sich die Länderfinanzminister verständigt, wie die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Doris Ahnen (SPD), am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich sollte die Frist Ende Oktober auslaufen. „Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen“, erklärte Ahnen, die Finanzministerin in Rheinland-Pfalz ist.
Die Besitzer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen können die Erklärung seit dem 1. Juli online abgeben. Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe dies bereits getan. Bundesfinanzminister Lindner machte sich daher für eine Verlängerung der Abgabefrist um mehrere Monate stark. Die Entscheidung lag bei den Ländern. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
Kritik kam von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). „Drei Monate Fristverlängerung reichen nicht“, sagte ihre Vorsitzende Gitta Connemann. Viele Bürgerinnen und Bürger seien überfordert oder unsicher. „Denn bisher gilt: Wer sich erklärt hat, haftet. Darum müssen die komplexen Angaben nachträglich korrigiert werden können.“ Die Bescheide müssten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen.
