Berlin (dpa/tmn). Noch bis Ende Oktober haben Grundstückseigentümer Zeit, ihre Grundstückswerte gegenüber den Finanzämtern zu erklären. Für die Abgabe der Grundsteuererklärung können Betroffene entweder das Online-Finanzamt Elster nutzen oder die Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Letztere war bis zuletzt nur für Eigentümer zugänglich, die kein Elster-Zertifikat besitzen. Das hat sich inzwischen geändert.
Jetzt stünden allen Eigentümern alle technischen Möglichkeiten gleichermaßen zur Verfügung – unabhängig von Zertifikaten, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Eingabe über das Portal grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de ist einfacher, weil es für Privatpersonen mit einfachen Eigentumsverhältnissen vorgesehen ist. Genauer: für jene Besitzer unbebauter Grundstücke, Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.
Nicht in allen Bundesländern nutzbar
Nutzen können es aber nur Eigentümer in elf Bundesländern, die am Bundesmodell teilnehmen. Dazu gehören:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Egal, auf welchem Weg Eigentümerinnen und Eigentümer die Grundsteuererklärung vornehmen: Das Informationsschreiben vom Finanzamt, die Steuer-ID, die Grundbuchdaten und Flächen sollten immer bereitliegen. Selbst bei der vereinfachten Eingabemöglichkeit werden etliche der Daten abgefragt.
