Ihre-Vorsorge Logo

Online-Shopping wird teurer: 3,- Euro Zollabgabe gilt ab morgen

Ultragünstige T-Shirts, Lippenstifte oder Kinderspielzeuge aus Fernost bringen hiesige Hersteller in Not. Die Abschaffung der bisher geltenden Zollfreigrenze von 150,- Euro soll die Warenflut eindämmen. Deshalb müssen europäische Kunden beim Einkauf außerhalb der EU künftig mehr zahlen.

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Familie mit zwei Kindern sitzt auf dem Sofa und schaut auf ein Notebook.

© Nicht definiert

Die Rundum-Familien-Einkauf vom Sofa aus ist auch weiterhin möglich, doch die Kosten könnten steigen.

Berlin (bpb). Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben. Mit „Warenkategorie" ist folgendes gemeint, wie der Zoll als Beispiel erläutert: Finden sich in einer Sendung vier Paar Socken, würden einmalig drei Euro erhoben. Enthält die Sendung jedoch vier Paar Socken, ein Plüschtier und ein Mobiltelefon-Ladekabel, würden neun Euro erhoben. Zusätzlich zu den Zollabgaben ist für bestellte Waren aus Nicht-EU-Staaten, wie bislang auch, die (Einfuhr-)Umsatzsteuer in Höhe von 19 beziehungsweise 7 Prozent zu zahlen, wie die  Bonner Generalzolldirektion des deutschen Zolls darlegt.

Kunde muss nicht selbst zum Zoll

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sich im Hinblick auf die praktische Abwicklung der pauschalen Zollabgabe grundsätzlich keine Änderungen oder weitergehende Verpflichtungen. In der Regel kümmert sich der Transportdienstleister (Post oder Kurierdienst) um die Zollabwicklung und tritt dabei für die anfallenden Einfuhrabgaben in Vorleistung.

Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister allerdings eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.

Unbedingt vorab Versandbedingungen prüfen

Vor einer Bestellung im Ausland sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher prüfen (unter anderem Angaben im Bestellvorgang oder in den Geschäftsbedingungen des Händlers), ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist. Innerhalb der EU werden keine Steuern und Zölle erhoben – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Neben den Kosten sind beim Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern aber auch eingeschränkte Verbraucherrechte ein Thema: Widerruf und Gewährleistung seien gegenüber Händlern außerhalb der EU schwerer durchsetzbar, Retouren oft problematisch, so die Verbraucherschützer.

Zusätzliche Zollersatzgebühr soll im November kommen

Die neue Zollabgabe ist von einer „Bearbeitungsgebühr" (Handling Fee) zu unterscheiden, die spätestens ab November 2026 zusätzlich zur pauschalen Zollabgabe gelten soll.

Die genannten Maßnahmen sollen gelten, bis in den EU-Mitgliedsstaaten alle Sendungen kontrolliert und bearbeitet werden können. Von diesem Zeitpunkt an – voraussichtlich ab 2028 – sollen dann grundsätzlich alle Sendungen vom ersten Euro an zollpflichtig werden. Die Zollverwaltung bietet für Berechnungen online auch einen Abgabenrechner an.

Mehr zum Thema

 


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026