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Pendler, Gastro, Ehrenamt: Bundestag beschließt Entlastung

Es soll Vorteile bringen für Restaurants, Pendler und Ehrenamtler. Doch ob ein neues Gesetz mit Steuerentlastungen wirklich kommt, ist offen.

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Neue Geschäftswagen stehen in Ausstellungsraum eines Autohauses. Bild: IMAGO / Arnulf Hettrich

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Berlin (dpa). Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Doch ob die Maßnahmen wirklich so kommen, ist noch offen: Den Ländern entgingen dadurch Steuereinnahmen, sie fordern deshalb eine Kompensation vom Bund. Im Bundesrat könnte es Mitte Dezember spannend werden. Was genau vorgesehen ist:

Pendlerpauschale

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten. 

Nach Rechnung des Finanzministeriums könnten so bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen sogar 352 Euro zusammen. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse, habe ein Plus von 88 Euro. Das gilt aber nur, wenn man mit seinen Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 Euro überschreitet. 

Grüne und Linke kritisierten im Bundestag, von der Maßnahme profitierten vor allem Gutverdiener. Stattdessen hätte man lieber den Grundfreibetrag anheben sollen, bis zu dem man überhaupt keine Einkommensteuer zahlt, argumentierten sie. Dann müssten viele Menschen mit geringen Einkommen überhaupt keine Steuererklärung abgeben. Die AfD kritisierte, die 38 Cent pro Kilometer seien für Autofahrer nicht ansatzweise kostendeckend – die Pauschale müsse daher auf 50 Cent erhöht werden.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht. 

Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Ziel ist eine wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche, die zuletzt unter Umsatzrückgängen litt. 

Ob es dann auch zu Preissenkungen in Restaurants kommen wird, ist dagegen offen. Branchenverbände hätten bereits angekündigt, dass sie die Entlastung nicht an die Gäste weitergeben werden, kritisierte die Linke. Das Schnitzel werde vielleicht nicht günstiger, dafür sei aber noch jemand da, der es brate, argumentierte die Union. 

Übungsleiter und Ehrenamtler

Die Steuerpauschale für Übungsleiter soll von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben werden, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel soll man künftig durch sein Engagement einnehmen dürfen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger. 

Parteispenden und Medaillengewinne

Auch Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen sollen steuerfrei gestellt werden. Außerdem sollen Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten absetzen können. Bisher zählt er zu den Werbungskosten – wer hier nicht über den Pauschalbetrag kam, hatte also nichts davon. 

Der Bundestag verdoppelte zudem die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Was im Bundesrat droht

Die Entlastungen führen dazu, dass Bund und Länder mehrere Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen. Etwa die Hälfte davon tragen Länder und Kommunen – nach Rechnung des Bundesrats summieren sich die Ausfälle der Länder bis 2030 auf rund 11,2 Milliarden Euro, die der Gemeinden auf rund 1,4 Milliarden. Die Länder fordern eine Kompensation vom Bund. 

Wenn das Gesetz am 19. Dezember im Bundesrat beraten wird, könnte es daher vorerst gestoppt werden: Die Länder könnten den Vermittlungsausschuss anrufen, um noch einmal nachzuverhandeln. 

Denn die Bundesregierung ist nicht zu einem Ausgleich bereit. “Es wird keine Kompensation des Bundes geben”, sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) schon im Oktober der “Bild”. Wer darauf bestehe, gefährde die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, die Entlastung von Pendlern und die Stärkung des Ehrenamts. “Ich glaube nicht, dass sie das riskieren wollen”, warnte der Vizekanzler.

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