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Pflegeheim kündigt Preiserhöhung an? Was Sie prüfen sollten

Es ist ein Schreiben, das Pflegebedürftigen und ihren Familien mehr als den Tag vermiesen kann: Das Pflegeheim kündigt eine Preiserhöhung an. Warum Betroffene sich die genau anschauen sollten.

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Deprimierter Senior sitzt auf dem Bettrand, vor sich eine Gehhilfe. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

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Bei Preiserhöhungen müssen sich Pflegeeinrichtungen an gesetzliche Vorgaben halten.

Düsseldorf (dpa/tmn). Im Heim gepflegt zu werden – das wird für Pflegebedürftige immer teurer. Im Bundesdurchschnitt müssen Bewohnerinnen und Bewohner mittlerweile 2.871 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen, zeigt eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. 

Viele Familien kennen sie also aus eigener Erfahrung: Schreiben, in denen das Pflegeheim Preiserhöhungen ankündigt. Was man darüber wissen muss: 

Diese Vorgaben muss die Ankündigung erfüllen

Wollen Pflegeeinrichtungen das Entgelt erhöhen, müssen sie sich an gesetzliche Vorgaben halten. Nur wenn die alle erfüllt sind, ist die Erhöhung wirksam, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es lohnt sich also, die Ankündigung genau zu prüfen. 

So muss das Pflegeunternehmen schriftlich mitteilen, dass es das Entgelt erhöhen möchte, um welchen Betrag und ab welchem Zeitpunkt. 

Zentral ist aber, dass das Unternehmen diese Erhöhung begründen muss: Dabei muss es der Verbraucherzentrale zufolge die Positionen benennen, für die sich Kostensteigerungen ergeben haben. Die alten und neuen Entgeltbestandteile müssen gegenübergestellt werden. Und: Das Unternehmen muss einen Maßstab angeben, wie die einzelnen Positionen der Kostensteigerung auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt werden.

Wirksam ist so eine Mitteilung übrigens auch nur, wenn sie rechtzeitig eintrifft. Betroffene müssen sie spätestens vier Wochen vor dem Tag erhalten, zu dem sie den erhöhten Betrag zahlen sollen, so die Verbraucherzentrale. 

Wann Sie Ihre Zustimmung verweigern können

Einer Erhöhung müssen Bewohnerinnen und Bewohner zustimmen. Diese Zustimmung können sie jedoch verweigern, wenn die Mitteilung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Verbraucherzentrale stellt für diesen Fall einen Musterbrief zur Verfügung. Liegen tatsächlich Fehler vor, kann der Heimbetreiber dann eine korrigierte Mitteilung schicken. 

Ist die Erhöhung allerdings korrekt, haben Betroffene keine Möglichkeit, ihre Zustimmung zu verweigern, so die Verbraucherzentrale. Sie müssen also damit leben, dass die Pflege im Heim teurer wird – oder den Platz kündigen. Es gibt nämlich ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt, zu dem das Pflegeheim das erhöhte Entgelt verlangt.

Was tun, wenn es finanziell nun eng wird? 

Doch was, wenn die gestiegenen Heimkosten Ihnen langsam finanziell die Luft abschnüren? Dann ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen. Denn es gibt Unterstützungsmöglichkeiten wie etwa das Pflegewohngeld oder die sogenannte „Hilfe zur Pflege“. Was viele zudem nicht wissen: Auch Pflegebedürftige im Heim können Anspruch auf Wohngeld haben. 

Beraten lassen kann man sich beim örtlichen Sozialamt, bei Pflegestützpunkten oder den Verbraucherzentralen. 


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