München (tö). Wer in diesen Tagen oder Wochen seinen Steuerbescheid für die Steuererklärung für 2021 erhält, sollte den Brief des Finanzamtes genau lesen. Auch Finanzbeamte können sich irren, steuermindernde Angaben zu Unrecht nicht berücksichtigen oder einfach nur aus Versehen einen Zahlendreher im Bescheid fabrizieren. Steuerexperten raten deshalb stets, den Bescheid zu prüfen und, falls nötig, Einspruch einzulegen. Die Mühe lohnt sich meist: Nach früheren Angaben des Bundesfinanzministeriums sind fast zwei Drittel der Einsprüche erfolgreich, was aber nicht heißt, dass alle angefochtenen Steuerbescheide wirklich fehlerhaft waren.
Im Durchschnitt dauert es etwa zwei Monate, bis der Steuerbescheid nach Abgabe der Steuererklärung eintrifft. Je nach Bundesland und Finanzamt kann es allerdings auch deutlich länger dauern. Halten Steuerzahler nun in dem Bescheid etwas für nicht richtig oder angemessen, können sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich, per E-Mail oder online über das amtliche Steuerportal „Mein Elster“ kostenlos Einspruch einlegen. Dieser Einspruch muss entweder gleich oder nachträglich begründet werden.
Steuerbescheid gut prüfen
Wer seinen Steuerbescheid prüfen will, sollte zunächst seine eigenen Angaben in den Steuerformularen mit denen im Steuerbescheid vergleichen. Hier hilft auch der „Vergleich über Bescheiddaten“ der Einkommensteuerklärung, den die Finanzämter über Elster zur Verfügung stellen. Worauf dabei besonders zu achten ist:
- Die Formalien müssen korrekt sein, von der Anschrift, über die Steuernummer bis hin zu den übernommenen Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung.
- Werbungskosten oder Betriebsausgaben müssen richtig zusammengerechnet sein.Wurden eigene Angaben zum Teil nicht berücksichtigt, ist zu prüfen, ob das nachvollziehbar und richtig ist.
- Das Gleiche gilt für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Freibeträge, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen und die im Bescheid angegebene „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“.
Kleinere Korrekturen einfach per Telefon
Telefon Oft ist aber gar kein Einspruch nötig, wenn der Steuercheck ergeben hat, dass es nur um einen Rechenfehler oder Kleinigkeiten geht. Dann kann es reichen, den Sachbearbeiter einfach anzurufen. Die Telefonnummer steht auf der ersten Seite des Bescheids rechts oben. Oder Sie stellen einen Antrag auf schlichte Änderung. Vorteil: Dann dürfen die Beamten nur die im Änderungsantrag erwähnten Punkte korrigieren. Die Steuererklärung samt Bescheid werden nicht noch einmal komplett durchgecheckt – und dabei könnte sich zu Ungunsten des Steuerzahlers etwas ändern.
