Ihre-Vorsorge Logo

Post vom Finanzamt: Augen auf beim Steuerbescheid

Irren ist menschlich. Das gilt auch fürs Finanzamt. Warum und wie Steuerzahler ihren Steuerbescheid prüfen sollten.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Steuerbescheid, Ausschnitt mit Stempel Finanzamt, darüber liegt ein blauer Kugelschreiber. Bild: IMAGO / Zoonar.com / stockfotos-mg

© Nicht definiert

München (tö). Wer in diesen Tagen oder Wochen seinen Steuerbescheid für die Steuererklärung für 2021 erhält, sollte den Brief des Finanzamtes genau lesen. Auch Finanzbeamte können sich irren, steuermindernde Angaben zu Unrecht nicht berücksichtigen oder einfach nur aus Versehen einen Zahlendreher im Bescheid fabrizieren. Steuerexperten raten deshalb stets, den Bescheid zu prüfen und, falls nötig, Einspruch einzulegen. Die Mühe lohnt sich meist: Nach früheren Angaben des Bundesfinanzministeriums sind fast zwei Drittel der Einsprüche erfolgreich, was aber nicht heißt, dass alle angefochtenen Steuerbescheide wirklich fehlerhaft waren.

Im Durchschnitt dauert es etwa zwei Monate, bis der Steuerbescheid nach Abgabe der Steuererklärung eintrifft. Je nach Bundesland und Finanzamt kann es allerdings auch deutlich länger dauern. Halten Steuerzahler nun in dem Bescheid etwas für nicht richtig oder angemessen, können sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich, per E-Mail oder online über das amtliche Steuerportal „Mein Elster“ kostenlos Einspruch einlegen. Dieser Einspruch muss entweder gleich oder nachträglich begründet werden.

Steuerbescheid gut prüfen

Wer seinen Steuerbescheid prüfen will, sollte zunächst seine eigenen Angaben in den Steuerformularen mit denen im Steuerbescheid vergleichen. Hier hilft auch der „Vergleich über Bescheiddaten“ der Einkommensteuerklärung, den die Finanzämter über Elster zur Verfügung stellen. Worauf dabei besonders zu achten ist:

  • Die Formalien müssen korrekt sein, von der Anschrift, über die Steuernummer bis hin zu den übernommenen Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung.
  • Werbungskosten oder Betriebsausgaben müssen richtig zusammengerechnet sein.Wurden eigene Angaben zum Teil nicht berücksichtigt, ist zu prüfen, ob das nachvollziehbar und richtig ist.
  • Das Gleiche gilt für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Freibeträge, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen und die im Bescheid angegebene „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“.
Gut zu wissen: Es hilft, das Kleingedruckte im Bescheid zu lesen. Denn in den „Erläuterungen zur Festsetzung“ schreiben die Finanzbeamten normalerweise, welche angegebenen Kosten und Ausgaben nicht akzeptiert worden sind und warum so entschieden wurde. Besonders genau schauen die Finanzbeamten hin bei den Punkten „Arbeitszimmer“ und „doppelte Haushaltsführung“.

Kleinere Korrekturen einfach per Telefon

Telefon Oft ist aber gar kein Einspruch nötig, wenn der Steuercheck ergeben hat, dass es nur um einen Rechenfehler oder Kleinigkeiten geht. Dann kann es reichen, den Sachbearbeiter einfach anzurufen. Die Telefonnummer steht auf der ersten Seite des Bescheids rechts oben. Oder Sie stellen einen Antrag auf schlichte Änderung. Vorteil: Dann dürfen die Beamten nur die im Änderungsantrag erwähnten Punkte korrigieren. Die Steuererklärung samt Bescheid werden nicht noch einmal komplett durchgecheckt – und dabei könnte sich zu Ungunsten des Steuerzahlers etwas ändern.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Time
3 Minuten

Ein Urteil des Finanzgerichts Münster bringt frischen Wind in Scheidungsdeals: Wann Immobilienverkäufe unerwartet steuerpflichtig werden können.

Time
3 Minuten

Die Stiftung Warentest hat 18 E-Mail-Anbieter untersucht. Die Bandbreite ist groß: Einige sind gratis, andere kostenpflichtig. Aber lohnt es sich, fürs E-Mail-Postfach zu bezahlen?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026