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Schenkungen: Das müssen Familien beachten

Schenken Großeltern den Enkeln eine Immobilie, greift ein Steuerfreibetrag von 200.000 Euro. Die Eltern dürfen das Doppelte schenken - doch Vorsicht.

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Hamburg/Berlin (dpa/tmn). Familien, die eine Schenkung zwischen Großeltern, Eltern und deren Kindern planen, können die Freibeträge bei der Schenkungsteuer nutzen. "Für Schenkungen zwischen Kindern und Eltern gilt ein Steuerfreibetrag von 400.000 Euro, während der Freibetrag bei Schenkungen von den Großeltern direkt an die Enkelkinder nur bei 200.000 Euro liegt", rechnet Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler vor.

Bei sehr zeitnahen Weitergaben kann die Form eine wichtige Rolle spielen. Das zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hamburg. Im Fall übertrug eine Großmutter mit notarieller Urkunde vom 8. Dezember 2006 ein Grundstück an ihre Tochter. Diese übertrug einen Teil des Grundstücks, ebenfalls mit notarieller Urkunde vom 8. Dezember 2006, auf ihre Tochter und damit die Enkeltochter der ursprünglichen Schenkerin. Ein vorab von den Großeltern gemeinschaftlich geschlossenes Testament sah bereits die Weiterübertragung des Grundstücksteils an die Enkeltochter vor.

Kettenschenkung ist nicht zulässig

Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die Enkelin hätte den Grundstücksteil direkt von ihrer Großmutter erhalten, so dass lediglich ein Freibetrag von der Schenkungsteuer in Höhe von 200.000 Euro zu berücksichtigen sei.

Den Grund hierfür sahen die Finanzbeamten im Testament der Großeltern: Dieses verpflichtete die Mutter zur Weiterübertragung. Somit liege eine sogenannte Kettenschenkung vor. Das sah das Finanzgericht in diesem Fall anders. Ein Testament, das die Weiterübertragung vorsieht, reicht nicht aus. Die Richter stellten vielmehr fest, dass es sich um eine freiwillige Weitergabe des Grundstücksteils der Mutter an ihre Tochter handele, so dass der höhere Steuerfreibetrag von 400.000 Euro gelte (Az.: 3 K 123/18).

Urteil: Getrennte Schenkung muss erkennbar sein

Die Revision wurde nicht zugelassen. Betroffene können sich daher direkt auf die Gerichtsentscheidung beziehen, wenn das Finanzamt in vergleichbaren Fällen nur die geringeren Freibeträge für Schenkungen zwischen Großeltern und Enkelkindern berücksichtigen will.

"Um die Freibeträge optimal auszunutzen, ist aber wichtig, dass es sich um getrennte Schenkungen handelt", sagt Klocke mit Blick auf das Urteil. Das sollte entsprechend dokumentiert werden und aus den notariellen Unterlagen hervorgehen.

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