Ihre-Vorsorge Logo

Schulden erben: Was passiert mit einem Kredit im Todesfall?

Wer ein Erbe antritt, übernimmt nicht nur Vermögen und Immobilien, sondern unter Umständen auch die offenen Kredite des oder der Verstorbenen. Der Bankenverband erklärt, was man tun kann.

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Kollegen schauen besorgt auf eine Finanzgrafik und einen Laptopbildschirm im Büro.

© Nicht definiert

Berlin (bv). Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern stellt Hinterbliebene oft auch vor schwierige finanzielle Entscheidungen. Denn wer ein Erbe antritt, übernimmt nicht nur Vermögen und Immobilien, sondern unter Umständen auch die offenen Kredite des oder der Verstorbenen - wenn keine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, die dieses Szenario abdeckt. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Muss ich dafür aufkommen? Der Bankenverband erklärt, was bei geerbten Schulden zu beachten ist und welche Optionen Erben haben.

Was gehört zum Erbe und was passiert mit laufenden Krediten?

Mit dem Tod eines Menschen gehen sein gesamtes Vermögen und Verbindlichkeiten, der sogenannte Nachlass, auf die Erben über. Dazu zählen Sparguthaben, Immobilien, Wertgegenstände und auch Schulden. Ein offener Kreditvertrag gehört also ebenfalls zur Erbmasse. Wer also das Erbe samt Schulden annimmt, haftet dafür – und zwar nicht nur mit dem geerbten Vermögen, sondern auch mit dem eigenen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Ratenkredit, eine Baufinanzierung oder einen Dispokredit handelt: Alle offenen Verbindlichkeiten werden übernommen.

Bei Einzelkrediten geht die Restschuld vollständig auf die Erben über. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Kredit weiterführen oder begleichen möchten. Bei Gemeinschaftskrediten haftet die verbleibende Person in der Regel allein weiter – unabhängig davon, ob sie selbst erbt.

Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen?

Vor diesem Hintergrund stehen viele Erben vor der Entscheidung, ob sie das Erbe überhaupt annehmen sollen. Die Entscheidung müssen Sie aber nicht sofort treffen: Nach einem Todesfall haben Sie in der Regel sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie selbst im Ausland leben. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall erfahren.

Wichtig: Wer in dieser Zeit einen Erbschein beantragt oder über das Erbe verfügt, beispielsweise das Nachlasskonto auflöst, gilt rechtlich als Erbe. Das Erbe auszuschlagen ist dann nicht mehr möglich. Daher gilt: Erst Überblick verschaffen, dann handeln.

Welche Möglichkeiten haben Erben bei einem Kredit?

Wer einen Kredit erbt und annimmt, hat grundsätzlich drei Optionen:

  • Kredit weiterführen: Der bestehende Vertrag wird übernommen, die Ratenzahlung läuft weiter. Eine Anpassung der Laufzeit oder Höhe ist oft nach Absprache mit der Bank möglich.
  • Kredit vorzeitig ablösen: Erben können die Restschuld auf einmal begleichen, entweder mit dem geerbten Vermögen oder mit eigenen Mitteln. Dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
  • Finanzierte Immobilie verkaufen: Ist eine geerbte Immobilie mit einer Finanzierung belastet, kann ein Verkauf helfen, den Kredit zu tilgen. Der Erlös wird zur Rückzahlung genutzt, der Vertrag endet.

Ein geerbter Kredit ist keine Seltenheit und kein Grund zur Panik. Wenn Sie sich rechtzeitig über die Erbmasse informieren, können Sie strukturiert vorgehen. Wichtig ist, innerhalb der gesetzlichen Frist aktiv zu werden und sich im Zweifel beraten zu lassen.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026