München (tö). Fehlende Anlageprospekte, gefälschte Webseiten, Betrugsversuche mit Aktien, unerlaubte Handelsplattformen für Kryptowährungen – im Juli und im August haben die Kontrolleure der deutschen Finanzaufsicht Bafin wieder zahlreichen dubiosen Anbietern von Finanzprodukten das Geschäft untersagt. Meist verbot die Finanzaufsicht Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, die ohne die dafür notwendige Erlaubnis betrieben wurden.
Trotz der Warnungen der Bafin und auch von Stiftung Warentest lassen sich jedoch immer wieder Anlegerinnen und Anleger von hohen Rendite-Versprechungen windiger Finanzfirmen locken. Nicht selten verlieren sie dabei hohe Summen, die auch für die zusätzliche Altersvorsorge gedacht waren.
Grundsätzlich gilt: Um Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen anzubieten, benötigt man eine Erlaubnis der Bafin. Unseriöse Geschäftemacher setzen sich darüber jedoch einfach hinweg und bieten vor allem über das Internet Geldanlagen an. Häufig können Verbraucher die Betrugsversuche mit Krediten, Versicherungen, Rohstoffen oder Investitionen in Unternehmen schon daran erkennen, dass auf der Homepage ein Impressum fehlt und keine Geschäftsadresse angegeben oder auf ein spezielles Recht im Ausland verwiesen wird.
Die beliebtesten Abzockmaschen
Traumgewinne in der Zukunft: Immer wieder versprechen Vermittler und Finanzfirmen exorbitante Anlageerträge, neuerdings gerne auch mit Kryptowährungen. Kein Anbieter kann aber bei Zinsen für sicher angelegtes Erspartes von derzeit maximal ein bis knapp zwei Prozent zwei- oder gar dreistellige Renditen garantieren.
Der Ökotrick: Häufig wird das gestiegene Interesse für nachhaltige Geldanlagen genutzt, um hochriskante Beteiligungsmodelle zu verkaufen, in denen vorgegeben wird, dass das Geld der Kunden in Windparks, Solaranlagen oder Wälder fließt.
Verkauf von Aktien: Immer wieder verkaufen Unternehmen schon vor einem versprochenen Börsengang eigene Aktien mit dem verlockenden Hinweis, die Papiere würden bei einer späteren Emission der Firma viel mehr wert sein.
Bei solchen und ähnlichen Angeboten sollten Anlegende jedoch äußerst vorsichtig sein. Oft reichen schon ein paar Klicks im Internet um herauszufinden, ob es sich um unseriöse Angebote handelt. So warnt die deutsche Finanzaufsicht nach eigenen Angaben nicht nur vor unerlaubt tätigen Unternehmen und veröffentlicht auf ihrer Homepage, gegen welche Unternehmen und Personen sie formell eingeschritten ist.
Die Finanzaufsicht verfolgt auch Marktmanipulationen. So können laut Bafin „durch unlautere Kaufempfehlungen manipulierte Aktienkurse große Schäden bei Anlegern verursachen“.
Warnliste der Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest hat eine „Warnliste Geldanlage“ zusammengestellt, die alle in den vergangenen zwei Jahren von der Stiftung negativ bewerteten Geldanlageangebote sowie in diesem Zusammenhang erbrachte Leistungen, wie Beratung, aufführt. Bei der Stiftung heißt es dazu aber warnend: „Leider ist die Liste aufgrund der großen Zahl der Anbieter sowie ständig wechselnder Produkte nie vollständig. Sie entbindet Anleger also nicht von der Pflicht, sich selbst zu informieren.“
