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Solidaritätszuschlag: Weitere Entlastung geplant

Die Bundesregierung plant einen Inflationsausgleich beim Solidaritätszuschlag. Die Einkommensgrenze soll in zwei Stufen steigen.

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Ein Kugelschreiber und ein Stapel Münzen liegen auf einem Dokument.

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Berlin (dpa). Die Ampel-Koalition will die Auswirkungen der hohen Inflation auf den Solidaritätszuschlag ausgleichen. Dafür soll die Freigrenze, bis zu der kein Soli anfällt, in zwei Stufen bis 2024 auf 18.130 Euro angehoben werden, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Wer also im Jahr weniger als 18.130 Euro Einkommensteuer zahlt, muss dann keinen Solidaritätszuschlag entrichten. Die Reform muss im Bundestag noch beschlossen werden.

Nach Berechnungen aus dem Finanzministerium müsste man dann bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 66.915 Euro keinen Soli zahlen – die Grenze liegt rund 4000 Euro höher als in diesem Jahr. Eine Teilzahlung fiele bis zu einem Einkommen von 104.009 Euro an, wer mehr verdient, müsste den vollen Soli entrichten.

Entlastung in zwei Schritten

Folgende Stufen sind geplant: Zum 1. Januar 2023 soll die Freigrenze von 16.956 auf 17.543 Euro steigen – zum 1. Januar 2024 dann auf 18.130 Euro. Der Bund nähme dadurch im kommenden Jahr 155 Millionen und 2024 rund 150 Millionen Euro weniger Steuern ein.

Dadurch würden künftig wieder rund 90 Prozent der Steuerzahler von der Abgabe befreit, hieß es am Mittwoch. Wegen der hohen Inflation drohten zuletzt immer mehr Bürger in die Soli-Pflicht zu rutschen.

Seit 1995 wurde der Zuschlag erhoben, um die Kosten der Deutschen Einheit zu stemmen, zuletzt betrug er 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Im vergangenen Jahr wurde der Soli für rund 90 Prozent der Zahler komplett abgeschafft, für weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil. Nur den Top-Verdienern wird er weiter in voller Höhe abgezogen.

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