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Sonderabschreibungen für neue Wohnungen nicht vergessen

Private Bauherren erhalten einen Steuerbonus, wenn sie Mietwohnungen bauen. Allerdings läuft die Förderung nicht mehr lange.

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Modernes Mehrfamilienhaus in Ostfildern bei Stuttgart. Bild: IMAGO / Westend61

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Berlin (dpa/tmn). Private Bauherren können Sonderabschreibungen nutzen, wenn sie neuen Wohnraum schaffen. Befristet auf vier Jahre dürfen sie fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung steuerlich geltend machen – zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibung. Das summiert sich in den ersten vier Jahren auf 28 Prozent, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Geregelt ist das im Einkommensteuergesetz. Damit sollen neue Wohnungen entstehen, sei es durch Neubau oder durch Umnutzung bereits vorhandener Nichtwohnräume zu abgeschlossenen Wohnungen.

Bedingung für die Sonderabschreibung

Die Bedingung: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen eine bestimmte Summe nicht überschreiten, und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden. Außerdem sind Aufwendungen für das Grundstück und für die Außenanlagen – auch im Falle der Anschaffung – nicht begünstigt. Wichtig: Bauanträge müssen bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden.

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