Ihre-Vorsorge Logo

Steuer: Künstliche Befruchtung von Alleinstehenden absetzbar

Kann eine Frau eine künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen, wenn sie weder verheiratet noch in einer Beziehung ist? Ja, entschied ein Gericht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Schwangere Frau liegt auf einem Bett und lächelt.

© Nicht definiert

Münster (dpa/tmn). Die Kosten für künstliche Befruchtungen von alleinstehenden Frauen können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das teilte der Finanzgerichtshof Münster nach einem Urteil vom 24. Juni mit (Aktenzeichen: 1 K 3722/18 E).

Die Klägerin war nach einer Krankheit unfruchtbar geworden. Die 40 Jahre alte, alleinstehende Frau hatte eine Kinderwunschbehandlung inklusive Samenspende in Höhe von 12.000 Euro bei der Steuererklärung angegeben.

Doch das zuständige Finanzamt hatte das mit der Begründung abgelehnt, solche Kosten seien nur bei verheirateten oder einer in fester Beziehung lebenden Frau bei der Steuerlast abzugsfähig.

Finanzgerichtshof: Familienstand spielt keine Rolle

Das sah der Finanzgerichtshof nun anders: Der Familienstand spiele keine Rolle. Die Zwangslage bei unfruchtbaren Frauen werden durch die Krankheit hervorgerufen, nicht durch eine Ehe oder Partnerschaft, hieß es in der Begründung. Auch gehe es um einen Krankheitszustand und nicht um das Alter der Klägerin. Schwangerschaften von Frauen über 40 seien nicht ungewöhnlich. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Weitere Nachrichten auf Ihre Vorsorge


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026