Ihre-Vorsorge Logo

Steuerdaten können bei Tippfehlern nachträglich korrigiert werden

Wer Fehler in seiner Steuererklärung macht, kann manche davon im Nachhinein noch korrigieren, aber nicht alle.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Mann in Business-Kleidung zeigt auf transparente Flächen mit der Aufschrift Finanzamt, UStG, Paragraf. GewStG.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Fehlerhafte Steuererklärung abgegeben? Dann hat das auch Auswirkungen auf die Steuerfestsetzung. Wer zum Beispiel versehentlich zu hohe Einkünfte eingibt, muss automatisch mehr Steuern bezahlen. Aber können Fehler noch korrigiert werden, wenn der Steuerbescheid erst einmal erlassen ist?

Ja, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Denn laut Gesetz müssen Steuerbescheide aufgehoben oder geändert werden, wenn dem Steuerzahler bei der Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind – und dem Finanzamt deshalb entscheidende Daten falsch übermittelt wurden. Doch es gibt Grenzen.

Finanzgericht folgt Einschätzung des Finanzamts

So hatte das Niedersächsische Finanzgericht in einem konkreten Fall (Az.: 9 K 203/21) über eine fehlerhafte Dateneingabe bei der Steuererklärung zu urteilen: Ein zusammenveranlagtes Ehepaar, das unter anderem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte, hatte für die Einkommensteuererklärung 2018 aufgrund eines Kopierfehlers versehentlich die höheren Einnahmen aus dem Steuerjahr 2017 angegeben.

Nachdem der Steuerbescheid rechtskräftig war, beantragte das Ehepaar die Korrektur des Bescheids. Das Finanzamt lehnte ab. Dem folgte das Finanzgericht und lehnte die Korrektur des Bescheids ebenfalls ab.

Übertragungsfehler rechtfertigen keine Korrektur

Schreibfehler im Sinne des Gesetzes seien insbesondere Rechtschreibfehler, Wortverwechslungen oder Rechenfehler. Fehler bei der Übertragung von Daten sowie bei der Eingabe der elektronischen Steuererklärung seien im Gesetzestext nicht ausdrücklich erfasst, urteilten die Richter.

Wem bei seiner Steuererklärung keine Datenübertragungsfehler, sondern Tipp- oder Rechenfehler unterlaufen sind, wodurch die Behörde höhere Steuern festgesetzt hat, der sollte auch künftig bei seinem zuständigen Finanzamt eine Berichtigung beantragen, rät Daniela Karbe-Geßler.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Die Spritze oder die Pille zum Abnehmen kosten oft mehrere Hundert Euro im Monat. Unter bestimmten Bedingungen können die Ausgaben die Steuerlast senken.

Time
5 Minuten

Mehrere Tausend Euro für ein neues E-Bike? Das ist vielen zu teuer. Der Blick fällt deshalb immer öfter auf professionell aufbereitete Gebrauchträder. Worauf sollten Käuferinnen und Käufer da achten?

Time
4 Minuten

Die Finanzlage Deutschlands sorgt für hitzige Debatten, wenn in dieser Woche die Etats der einzelnen Ressorts im Bundestag vorgestellt werden: Die Ausgaben sollen um rund sechs Prozent steigen, wobei die Leistungen an die Rentenversicherung der größte Einzelposten sind.

Time
4 Minuten

Wer von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die Wechselregeln genau einhalten – sonst droht eine doppelte Beitragspflicht. Das kann auch beim umgekehrten Wechsel gelten.

Time
2 Minuten

Endlich ist die passende Wohnung gefunden – doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen.

Time
2 Minuten

Bald greift ein Spargesetz, das immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen soll. Dabei schreiben die Kassen aktuell schwarze Zahlen. Doch das hat besondere Gründe.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026