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Steuererklärung 2020: Pendler müssen neu rechnen

Homeoffice statt Fahrtkosten: Arbeitnehmer können beides in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

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Menschen am Kölner Hauptbahnhof. Bild: IMAGO / CHROMORANGE

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Berlin (dpa/tmn). Fahrtkosten zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeit können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Je nachdem wie weit der Weg zur Arbeit ist, kann sich das lohnen. Denn wer mit diesen Ausgaben die 1.000 Euro-Werbungskostenpauschale überschreitet, mindert seine Steuerlast.

Mehr Homeoffice, weniger Fahrtkosten

Doch 2020 haben viele Beschäftigte im Homeoffice verbracht. Das heißt: Sie können nicht einfach die Angaben aus den Vorjahren übernehmen erklärt die Stiftung Warentest in dem Spezial-Heft „Steuern 2021“. Sie müssen jetzt neu rechnen, an wie vielen Tagen sie in die Firma gefahren sind.

Das bedeutet in vielen Fällen vermutlich auch: Die Grenze von 1.000 Euro wird mit den Fahrtkosten nicht überschritten. Umso wichtiger ist es, wirklich alle beruflichen Fahrten einzubeziehen, also etwa auch Fahrten zu Kunden oder eine andere Filiale.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied:

Wer üblicherweise an 220 Arbeitstagen 20 Kilometer zur Arbeit fährt, kann allein dafür 1.320 Euro Werbungskosten geltend machen (Rechenweg: 220 Tage x 20 km x 0,30 Euro für einen einfachen Weg).

Wer aber im vergangenen Jahr nur 130 Tage in die Firma gefahren ist, kommt nur auf Fahrtkosten in Höhe von 780 Euro. Wer keine anderen Werbungskosten mehr hatte, kann nicht mehr als die Pauschale beanspruchen.

Homeofficepauschale zählt auch zu Werbungskosten

Allerdings gibt es für jeden Tag im Homeoffice pauschal 5 Euro. Maximal können Arbeitnehmer für die Arbeit Zuhause 600 Euro abrechnen. Da auch dies zu den Werbungskosten zählt, kann die entsprechende Grenze von 1.000 Euro zusammen mit den Fahrtkosten eventuell doch geknackt werden.


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