Ihre-Vorsorge Logo

Steuern sparen: Werbungs- und Krankheitskosten bündeln

Aufwendungen für Arbeitsmittel und für den Gesundheitsbedarf werden in der Steuererklärung an verschiedenen Stellen berücksichtigt. Und trotzdem wirken sie sich aufeinander aus.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Formular Steuererklärung mit Kugelschreiber.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Fahrtkosten, Fachbücher, Fort- und Weiterbildungen: Entstehen Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrem Job Kosten, können diese als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Fallen hohe Werbungskosten und hohe außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr zusammen, kann sich das positiv auf die Steuerlast auswirken. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Der Grund: In welchem Umfang außergewöhnliche Belastungen, etwa für den Gesundheitsbedarf, überhaupt von der Steuer abgesetzt werden können, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Wird dieses durch hohe Werbungskosten und Freibeträge gemindert, mutet der Gesetzgeber Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufgrund des geringeren Einkommens auch einen geringeren Betrag von Belastungen zu, den sie selbst tragen müssen. Die Schwelle zur Absetzbarkeit liegt dann niedriger.

Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkung: Ein Steuerzahler mit Kind (Einzelveranlagung) hat einen Bruttolohn von 50.000 Euro, Werbungskosten in Höhe von 2000 Euro für den Arbeitsweg und Krankheitskosten von 1500 Euro für eine Zahnbehandlung. In dieser Konstellation liegt seine zumutbare Belastung bei 1286 Euro. Das bedeutet, dass von den 1500 Euro Krankheitskosten nur 214 Euro als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Erwirbt der Steuerzahler in dem Beispiel aber noch einen Computer im Wert von 950 Euro für rein berufliche Zwecke, steigen die Werbungskosten, die zumutbare Belastung sinkt auf nur noch 1258 Euro ab. So könnten bereits 242 Euro von der Zahnbehandlung berücksichtigt werden. Kauft er im selben Jahr auch noch eine Brille im Wert von 250 Euro für sein Kind, kann er bereits 492 Euro steuerlich absetzen.

„Sobald die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist, können weitere außergewöhnliche Belastungen steuerlich vollständig erfasst werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Das gelingt umso mehr, wenn die Werbungskosten das Einkommen gemindert haben.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Wärmepumpe statt Ölheizung, Elektroauto statt Verbrenner: Millionen Haushalte investieren bereits in die Energiewende. Doch in vielen Fällen scheitert es am Geld.

Time
2 Minuten

Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland erreicht einen Rekordwert. Was steckt hinter dem starken Anstieg im vergangenen Jahr?

Time
2 Minuten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach Abzug der Teuerung im Schnitt mehr Geld in der Tasche. Das ist eine gute Nachricht für die Konjunktur. Doch die vielen Krisenjahre wirken nach.

Time
2 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden laut „Bau-Monitor“ fast 85.000 Wohnungen weniger gebaut als 2023. Mit Folgen für die gesamte Wirtschaft.

Time
2 Minuten

Mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Beschäftigte: Bisher sieht es danach aus, als würden die Tariflohnerhöhungen im laufenden Jahr die Inflation schlagen. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

Time
2 Minuten

Die Steuererklärung lässt sich auch nach dem Absenden noch korrigieren - bestenfalls reagiert man sofort, sobald man den Fehler bemerkt. Was konkret gilt und wie Betroffene vorgehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026