Ihre-Vorsorge Logo

Steuervorteil für Bau neuer Mietwohnungen läuft aus

Wer Wohnraum schafft, kann Steuern sparen. Die sogenannte Paragraf-7b-Abschreibung läuft aber bald aus.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Berlin (dpa/tmn). Vermieter können für neu gebaute Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Gewährt werden jährlich bis zu 5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

So können innerhalb von vier Jahren insgesamt bis zu 28 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung steuerlich wirksam werden. Gefördert werden dabei nicht nur Wohnungen im Zusammenhang mit dem Neubau von Gebäuden, sondern auch die Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden – etwa ein Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von Fabrikgebäuden in Wohnungen.

Antrag rechtzeitig stellen

Die Sonderabschreibung setzt aber voraus, dass der Bauantrag für die neue Wohnung vor dem 1.1.2022 gestellt wird. Bauanträge können nur von vorlageberechtigten Architekten und Bauingenieuren gestellt werden. „Vermieter, die planen in bestehenden Gebäuden neue Wohnungen zu schaffen oder gänzlich neue Wohngebäude zu errichten, müssen sich deshalb sputen, wenn sie mit der Sonderabschreibung kalkulieren, denn die Stellung eines Bauantrags braucht seine Zeit“, so Nöll.

Hinzu kommt, dass auch Architekten und Bauingenieure vielfach im Homeoffice sind und einige Prozesse daher generell etwas länger dauern. Außerdem nutzen viele Eigenheimbesitzer das wegen der Reisebeschränkungen gesparte Urlaubsgeld für Um- und Anbauten an ihren Häusern, sodass viele Architekten und Ingenieure kaum mehr Kapazitäten haben. Ist kein Bauantrag erforderlich, muss die Bauanzeige bis zu diesem Stichtag erfolgen. Die kann vom Steuerpflichtigen selbst vorgenommen werden.

Gefördert wird bezahlbarer Wohnraum

Zu beachten ist außerdem, dass die Sonderabschreibungsmöglichkeit nur für maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche anwendbar ist und generell ausgeschlossen ist, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten je Quadratmeter Wohnfläche einen Betrag von 3.000 Euro übersteigen. „Diese Begrenzungen wurden eingefügt, weil keine Luxuswohnungen, sondern bezahlbarer Wohnraum steuerlich gefördert werden soll“, erklärt Nöll.

Mehr zum Thema Bauen und Förderung


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Zu Beginn des Iran-Kriegs schossen die Heizölpreise in die Höhe. Im Sommer gaben sie etwas nach – und legten dann im September noch einmal kräftig zu. Was sollten Ölheizungsbesitzer jetzt tun?

Time
4 Minuten

Der Iran-Krieg hat das Leben in Deutschland so stark verteuert wie seit fast drei Jahren nicht. Der neue Tankrabatt dürfte für etwas Entlastung sorgen – allerdings nur kurzfristig.

Time
2 Minuten

Ist es sinnvoll, sich zum Studienstart von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen? Studierende sollten vor der Entscheidung bedenken - günstige Beiträge zu Beginn sind nicht alles.

Time
2 Minuten

Haushaltshilfen, Krankheitskosten oder Spenden: Auch im Ruhestand lassen sich mit gewissen Ausgaben noch Steuern sparen. Welche Posten Rentnerinnen und Rentner in der Steuererklärung besser nicht übersehen sollten.

Time
4 Minuten

Sie können über einen kurzfristigen finanziellen Engpass hinweghelfen. 7 Punkte, die Interessierte zu Überbrückungskrediten kennen sollten.

Time
3 Minuten

Das weltweite Geldvermögen erreicht laut Allianz ein Rekordhoch. Doch der Zuwachs kommt bei Milliarden Menschen nicht an. Die Unterschiede zwischen Ländern und Bevölkerungsgruppen bleiben gewaltig.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026