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Steuerzins soll an Basiszins der Bundesbank gekoppelt werden

Der Zinssatz der Finanzämter soll sich künftig am Basiszinssatz der Bunderbank orientieren. Das hat Vor- und Nachteile für Steuerzahlende.

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Einkommensteuerformular mit Münzen.

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Berlin (dpa). Das Finanzministerium will den Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen künftig an den Basiszins der Bundesbank koppeln. „Der neue Zinssatz soll in grober Anlehnung an den Basiszinssatz ermittelt werden und ein Mischzinssatz zwischen Guthabenzinsen und Verzugszinsen sein“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel der „Welt“. Eine verfassungskonforme Neuregelung werde man zeitnah angehen. Details nannte Hessel nicht.

Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank berechnet und liegt aktuell bei minus 0,88 Prozent. Steuerzahlerinnen und -zahler müssten damit aktuell deutlich weniger oder gar keine Zinsen auf Nachzahlungen mehr entrichten, bekämen selbst aber auch weniger oder keine Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt.

Steuerzinsen nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu hoch

Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer die bis dahin ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von sechs Prozent für verfassungswidrig erklärt. Es gab dem Bund bis Ende Juli 2022 Zeit für eine Neuregelung.

Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler.

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