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Streit um Erbschaftssteuer: Koalition lenkt bei Freibeträgen ein

Wie viel Steuern sind für das von den Eltern geerbte Wohnhaus zu zahlen? Diese Frage hat zuletzt für Streit gesorgt.

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Hand schreibt Testament mit Hausmodell in blau.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Der Weg für höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer scheint frei zu sein. Vertreter der Ampel-Fraktionen einigten sich nach eigenen Angaben darauf, eine entsprechende Gesetzesinitiative der Bundesländer im Bundestag mitzutragen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) sprach am Dienstag in Berlin von einer „sehr guten Nachricht für das Eigentümerland Deutschland“. Erbschaften bleiben im Regelfall bis zu einem Freibetrag steuerfrei, der momentan bei 400.000 Euro pro Kind liegt. Trotz steigender Preise gilt dieser Grenzwert unverändert seit 2009.

Lindner hält deshalb eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht, sieht allerdings den Bundesrat am Zug – denn die Erbschaftssteuer fließt komplett an die Länder. „Bei der Erbschaftssteuer liegt der Ball jetzt auf dem Elfmeterpunkt – jetzt müssen die Länder nur entscheiden, ob sie den Treffer landen wollen oder nicht“, sagte der Bundesfinanzminister.

Grüne tragen Einigung mit

In der Ampel-Koalition war lange um höhere Freibeträge gerungen worden. „Wir Grünen halten dies für das falsche Signal“, erklärte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge auch am Dienstag, bekannte sich aber nichtsdestotrotz zur intern gefundenen Einigung: „Sollte es im Bundesrat eine Mehrheit dafür geben, die Erbschaftssteuer zu reformieren, werden wir uns dem nicht entgegenstellen.“

Am vergangenen Freitag hatte der Bundestag das Jahressteuergesetz mit umfassenden Änderungen beschlossen. Dadurch könnte eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen unter bestimmten Umständen teurer werden. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sieht die Einigung in der Koalition deshalb als großen Erfolg: „Es darf nicht dazu kommen, dass Familien plötzlich mehr Erbschaftssteuer auf das Haus der Großeltern zahlen müssen, weil sich die Bewertungsregeln ändern.“

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