Frankfurt am Main (bd). Ein schönes Schnäppchen machen – darauf hoffen viele Verbraucher am 24. November, wenn der Handel den offiziellen deutschen „Black Friday“ feiert. Manche Händler warten den Tag erst gar nicht ab und locken schon jetzt mit vermeintlichen Rabatten. Doch längst nicht alle halten, was sie versprechen, warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer an den falschen Anbieter gerät, kann sogar sein ganzes Geld verlieren.
Ein Trick: Rabatte, die gar keine sind. „Preisnachlässe beziehen sich häufig nicht auf einen zuvor verlangten höheren Preis, sondern auf eine unverbindliche Preisempfehlung und erscheinen dadurch deutlich höher, als sie es tatsächlich sind“, sagt Oliver Buttler, Verbraucherrechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Anbieter umgingen so die Vorschrift, dass bei einer Preisermäßigung immer auch der günstigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. „Unserer Auffassung nach muss sich der Preisnachlass auch auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen“, so Buttler weiter. Wird mit Bezug auf die unverbindliche Preisempfehlung geworben, gilt diese Regelung nicht.
Tool hilft Fakeshops zu identifizieren
Noch ärgerlicher: Online-Fakeshops, die kassieren ohne jemals zu liefern. Die Verbraucherschützer registrieren immer mehr Beschwerden über solche betrügerischen Anbieter. Das Problem: Deren Webseiten sind mittlerweile so gut gestaltet, dass sie von denen echter Händler praktisch nicht zu unterscheiden sind. Verbraucher werden oft mit ungewöhnlich günstigen Preisen gelockt. Gefälschte Siegel und Bewertungen täuschen Seriosität vor.
Mit dem kostenlosen „Fakeshop-Finder“ bieten die Verbraucherzentralen eine nützliche Hilfe an, Betrugsangebote rechtzeitig zu erkennen. Unter www.vz-bw.de/fakeshopfinder können Verbraucher die Webadresse eines verdächtigen Shops eingeben, um besser einschätzen zu können, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt.
