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Werbungskosten: Homeoffice-Anschaffungen absetzbar

Wer Arbeitsmittel kauft, kann sie von der Steuer absetzen. Denn das Finanzamt erkennt die Ausgaben als Werbungskosten an.

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Berlin (dpa/tmn). Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro. Diese Pauschale wird bei der monatlichen Lohnabrechnung und beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Wird die Grenze von 1.000 Euro überschritten, können die Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Arbeitsmittel auch im Homeoffice absetzbar

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen. Das Finanzamt erkennt zum Beispiel Ausgaben für einen Laptop, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge oder Fortbildungen an.

Wer sich wegen der Corona-Krise zu Hause beruflich bedingt eine Arbeitsecke eingerichtet hat, kann die Kosten für Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Bürostuhl geltend machen. Haben die einzelnen Gegenstände jeder für sich weniger als 800 Euro netto gekostet, können sie direkt im Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden. Bei höheren Ausgaben müssen die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

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