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Wohngeldreform: Minister warnt vor Folgen für Rentner

Mehr als 60 Prozent der Empfänger von Wohngeld in Thüringen sind Rentner. Die geplante Reform könnte sie hart treffen und mehr Grundsicherungs-Empfängern führen.

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Antrag auf Wohngeld (Bild: IMAGO / Shotshop)

© Nicht definiert

Erfurt (dpa/th). Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) hat die geplante Wohngeldreform der Bundesregierung scharf kritisiert. „Nach den aktuellen Plänen zur Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren ist die geplante Wohngeldreform ein weiterer Schlag ins sozialpolitische Kontor“, sagte Schütz der Deutschen Presse-Agentur. Auf zahlreiche Haushalte könnten drastische Einsparungen zukommen. „Das träfe vor allem Rentner und ist schon deshalb inakzeptabel für mich.“ Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 war der Kreis der Anspruchsberechtigten stark gestiegen.

In Thüringen bezogen nach Ministeriumsangaben Ende Juli 39.375 Haushalte Wohngeld. Mehr als 60 Prozent der Empfänger seien Rentnerinnen und Rentner. Die durchschnittliche monatliche Wohngeldzahlung liege bei 225,37 Euro.

Statt Wohngeld andere Grundsicherungsleistungen

Zu erwarten sei, dass Empfänger bei einer erneuten Beantragung nach der neuen Gesetzeslage einen geringeren oder gar keinen Anspruch mehr haben könnten. Als Folge müssten sie einen größeren Teil ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden oder ihre Wohnsituation anpassen, hieß es aus dem Ministerium. Zudem könnten damit verknüpfte Leistungen wie Bildung und Teilhabe wegfallen. Eine Positionierung des Freistaats im Bundesrat stehe noch aus.

Zu erwarten ist, dass Menschen mit sehr niedrigem Einkommen dann künftig teilweise auf andere Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, Carsten Rieder, sagte der dpa, es sei gut und richtig, dass soziale Standards hinterfragt und überprüft würden. Allerdings müsse dabei die Gesamtarchitektur des Sozialleistungssystems in den Blick genommen werden. Mit der geplanten Rechtsänderung werde der Kreis der Wohngeldempfänger reduziert. Viele davon mit geringem Einkommen könnten dann in die Grundsicherung abrutschen. Damit gebe es eine Verschiebung im Sozialsystem.

Gesetz sieht neue Berechnungsformel vor

Das Bundeskabinett hat Anfang Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wohngeldes beschlossen. Damit sollen beim Wohngeld 2027 rund 1,5 Milliarden Euro und ab 2028 jährlich zwei Milliarden Euro eingespart werden. Nach Angaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) könnten die geplanten Änderungen alle bisherigen Wohngeldhaushalte betreffen; etwa ein Drittel könnte den Anspruch vollständig verlieren. 

Der Entwurf sieht vor, die für 2027 vorgesehene regelmäßige Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen auszusetzen. Zudem soll die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel des Wohngeldes verändert werden. Dadurch sollen insbesondere Haushalte mit bislang sehr geringem Wohngeldanspruch künftig keinen Anspruch mehr haben.

Das Wohngeld war zuletzt zum 1. Januar 2023 durch das Wohngeld-Plus-Gesetz deutlich ausgeweitet worden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde erheblich vergrößert, außerdem wurde eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt. Auch in Thüringen hatte die Reform zu einem spürbaren Anstieg der Zahl der Wohngeldhaushalte geführt.

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