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Berufseinsteiger: Mit diesen Versicherungen starten junge Menschen richtig

Der Schritt in die Selbstständigkeit beginnt für junge Menschen meist mit einer Ausbildung oder einem Studium. Der richtige Versicherungsschutz ist in dieser Lebensphase ein wichtiger Baustein, um sich vor existenziellen Risiken zu schützen.

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Gruppe Azubis steht um Ausbilder herum, der einen Motor erklärt. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkeybusiness 2

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Der Schritt in die Selbstständigkeit beginnt für viele junge Menschen mit dem Start einer Ausbildung oder dem Beginn eines Studiums. Neben neuen Freiheiten und Herausforderungen geht diese Lebensphase auch mit einer größeren Eigenverantwortung einher – insbesondere in finanzieller Hinsicht. Der richtige Versicherungsschutz ist dabei ein wichtiger Baustein, um sich vor existenziellen Risiken zu schützen. Auch wenn sich die Lebenssituationen von Auszubildenden und Studierenden unterscheiden, ähneln sich ihre Grundbedürfnisse in Sachen Absicherung häufig.

Krankenversicherung: Was für Auszubildende und Studierende gilt

Die Krankenversicherung ist für junge Menschen verpflichtend – aber abhängig vom beruflichen Status unterscheiden sich die Optionen erheblich. 

Auszubildende sind grundsätzlich pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Beiträge orientieren sich am Einkommen und werden in der Regel vom Ausbildungsbetrieb anteilig übernommen. 

Studierende haben bei gesetzlich versicherten Eltern in den meisten Fällen die Möglichkeit, bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung gesetzlich beitragsfrei mitversichert zu bleiben – sofern sie ein nicht mehr als geringfügiges Einkommen erzielen. Nach Ablauf dieser Frist – oder bei Überschreiten der Einkommensgrenze – müssen sie sich selbst versichern. Hier besteht die Wahl zwischen der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung zu einem vergünstigten Beitragssatz oder – unter bestimmten Voraussetzungen – der privaten Krankenversicherung. 

Ist ein Elternteil beihilfeberechtigt, zum Beispiel als Beamtin oder Beamter, bleiben die Kinder während ihres Studiums grundsätzlich berücksichtigungsfähig und benötigen weiterhin eine Ergänzungsversicherung. Waren Studierende bisher schon privat versichert, können sie sich zum Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich weiterhin privat versichern. 

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für junge Erwachsene – unabhängig davon, ob sie sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Sie übernimmt die Kosten, wenn Dritten ein Schaden zugefügt wird, zum Beispiel bei einem Missgeschick in der Mietwohnung oder beim Verursachen eines Fahrradunfalls. In vielen Fällen besteht noch Versicherungsschutz über die Eltern, doch dieser endet häufig mit dem Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder beim Überschreiten eines bestimmten Alters. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig zu prüfen, ob ein eigener Vertrag erforderlich ist.

Ein leistungsstarker Tarif sollte folgende Punkte abdecken:

  • Eine ausreichend hohe Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.
  • Schutz bei Schlüsselverlust, insbesondere bei beruflichen oder privaten Mietobjekten.
  • Absicherung bei Mietsachschäden, etwa an gemieteten Räumen oder Gegenständen.
  • Einschluss von Gefälligkeitsschäden (z. B. bei Hilfeleistungen im Freundeskreis).
  • Deckung bei Auslandsschäden, idealerweise weltweit.
  • Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern, falls bereits Nachwuchs vorhanden ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital junger Menschen. Wer durch Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf oder die Ausbildung fortzuführen, steht schnell vor erheblichen finanziellen Problemen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Leistungsfall eine monatliche Rente und sichert so den Lebensunterhalt.

Gerade für junge Menschen lohnt sich der Abschluss besonders: Die Beiträge sind vergleichsweise niedrig, und es bestehen meist keine oder nur geringe gesundheitliche Einschränkungen. Bei Studierenden wird im Idealfall bereits der angestrebte Beruf versichert, bei Auszubildenden der erlernte Beruf. 

Das macht eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung aus: 

  • Rückwirkende Leistung ab Beginn der Berufsunfähigkeit: In der Praxis vergeht häufig einige Zeit, bis die Berufsunfähigkeit ärztlich festgestellt und vom Versicherer anerkannt wird. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte in solchen Fällen rückwirkend ab dem tatsächlichen Eintritt der Berufsunfähigkeit leisten – nicht erst ab dem Tag der Antragstellung. Idealerweise umfasst die Leistung auch den Zeitraum der Leistungsprüfung, in dem der Versicherte bereits keinen Beruf mehr ausüben konnte. Das verhindert finanzielle Engpässe und schafft Sicherheit in einer ohnehin belastenden Lebenssituation.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Der Arbeitsmarkt ist international – viele Menschen arbeiten temporär oder dauerhaft im Ausland. Eine moderne Berufsunfähigkeitsversicherung sollte weltweiten Schutz bieten, unabhängig davon, ob der Versicherte vorübergehend im Ausland lebt, auswandert oder beruflich dorthin versetzt wird. Einschränkungen beim Wohnsitz oder Leistungsanspruch im Ausland können den Versicherungsschutz erheblich einschränken – daher ist ein weltweiter Geltungsbereich ein starkes Qualitätsmerkmal.
  • AU-Baustein: Der Arbeitsunfähigkeits(AU)-Baustein ermöglicht eine Leistung schon bei länger andauernder Krankschreibung, auch wenn die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit (in der Regel mindestens 50 Prozent auf Dauer) noch nicht erfüllt sind oder noch nicht abschließend festgestellt wurden. 
  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftigkeit kann ebenfalls dazu führen, dass eine Berufstätigkeit nicht mehr möglich ist – auch wenn keine konkrete Berufsunfähigkeit im engeren Sinne festgestellt wird. Gute BU-Tarife berücksichtigen dies und leisten auch bei anerkannter Pflegebedürftigkeit, etwa nach den Kriterien der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das ist besonders relevant, wenn der gesundheitliche Zustand komplex ist, etwa bei neurologischen oder psychischen Erkrankungen, und eine normale Berufsausübung dauerhaft ausgeschlossen ist.
  • Verzicht auf zeitlich befristete Anerkennung: Einige Versicherer sprechen zunächst befristete Leistungsanerkennungen aus – häufig auf zwölf oder 24 Monate – mit dem Hinweis auf eine spätere erneute Prüfung. Das kann für Unsicherheit beim Versicherten sorgen. Hochwertige BU-Tarife verzichten auf diese Praxis und erkennen die Berufsunfähigkeit unbefristet an, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Nachprüfung erfolgt dann nur, wenn sich neue Anhaltspunkte ergeben – etwa bei medizinischen Verbesserungen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherers.
  • Dynamik in der Leistungs- und Beitragsphase: Was heute als ausreichende Absicherung erscheint, kann in einigen Jahren durch Inflation an Wert verlieren. Daher bieten gute Tarife eine Dynamik sowohl in der Beitragszahlung als auch in der Leistungsphase. Das bedeutet: Die versicherte Rente steigt regelmäßig automatisch an – beispielsweise um 2 oder 3 Prozent pro Jahr –, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Besonders für junge Versicherte, die früh einsteigen, ist das essenziell, um einen realen Kaufkraftverlust zu vermeiden.
  • Nachversicherungsgarantien: Das Leben verändert sich – mit Gehaltserhöhungen, Familienzuwachs oder dem Wechsel in eine Führungsposition steigt auch der Absicherungsbedarf. Gute BU-Tarife bieten daher sogenannte Nachversicherungsgarantien, die es ermöglichen, die versicherte Rente anlassbezogen zu erhöhen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen zu müssen. Das ist insbesondere bei jungen Versicherten wichtig, die zu Beginn nur einen Basis-Schutz finanzieren können, aber später eine umfassendere Absicherung benötigen.

Hausratversicherung

Für Studierende in Wohngemeinschaften oder Auszubildende mit eigener Wohnung kann eine Hausratversicherung sinnvoll sein. Sie schützt das persönliche Eigentum – etwa Möbel, Kleidung, Elektrogeräte – gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert des Hausrats entsprechen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei WG-Zimmern ist zudem zu klären, ob der Versicherungsschutz nur für das eigene Zimmer oder auch für Gemeinschaftsräume gilt.

Auslandskrankenversicherung

Ein Aufenthalt im Ausland – sei es im Rahmen eines Auslandssemesters, eines Praktikums oder einer privaten Reise – kann schnell zu einem finanziellen Risiko werden, wenn im Krankheitsfall medizinische Versorgung notwendig ist. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland oft nur eingeschränkten Schutz. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten sowie gegebenenfalls notwendige Rücktransporte und ist meist schon für wenige Euro im Jahr erhältlich.

Vermögensaufbau für Auszubildende und Berufseinsteiger: Klein anfangen, groß profitieren

Bereits zu Beginn der beruflichen Laufbahn lassen sich mit überschaubaren Mitteln wichtige Weichen für den finanziellen Wohlstand im Alter oder für größere Ziele wie die erste Wohnung oder ein Eigenheim stellen. Zwei Instrumente verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit: die betriebliche Altersvorsorge und die vermögenswirksamen Leistungen.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es, einen Teil des Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine Rentenversicherung umzuwandeln. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber mit zusätzlichen Beiträgen – bei neuen Arbeitsverhältnissen ist dies seit 2019 sogar verpflichtend. 

Ein großer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) liegt in der sogenannten Entgeltumwandlung: Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen, noch bevor Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Dadurch reduziert sich der tatsächliche Nettoaufwand für den Arbeitnehmer – die Altersvorsorge wird quasi „vom Bruttogehalt mitfinanziert“. Zusätzlich leisten viele Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV, der die Sparleistung nochmals erhöht, ohne dass der Arbeitnehmer dafür mehr zahlen muss. Das angesparte Kapital wird später in der Regel als lebenslange Rente oder alternativ als Einmalzahlung ausgezahlt – dabei greifen steuerliche Begünstigungen im Rentenalter, die die Auszahlung attraktiver machen. Besonders erfreulich: Auch Auszubildende können von der bAV profitieren, wenn der Ausbildungsbetrieb dieses Modell anbietet – und damit frühzeitig mit dem Aufbau einer privaten Zusatzrente beginnen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Vermögenswirksame Leistungen sind ein unterschätzter Schatz: Bis zu 40 Euro monatlich können Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen VL-Vertrag einzahlen – etwa in einen Fondssparplan, einen Banksparplan oder einen Bausparvertrag. Vermögenswirksame Leistungen bieten jungen Berufstätigen eine einfache Möglichkeit, den Grundstein für ihren Vermögensaufbau zu legen. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Betrag – in der Regel bis zu 40 Euro monatlich –, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen dafür vorgesehenen Sparvertrag einzahlen kann. 

Besonders attraktiv ist, dass dieses Geld nicht vom Arbeitnehmer selbst aufgebracht werden muss, sondern vom Arbeitgeber gestellt wird. Wer ein geringes Einkommen hat, kann zusätzlich von der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren, die etwa bei Anlage in einen Fondssparplan bis zu 80 Euro pro Jahr betragen kann. Die angesparten Beträge eignen sich ideal zum langfristigen Vermögensaufbau, etwa für die Altersvorsorge, einen Immobilienwunsch oder zur Bildung eines finanziellen Polsters. Auch wenn der Betrag überschaubar wirkt, summiert er sich über die Jahre – und bildet eine der wenigen Möglichkeiten, mit wenig Eigenaufwand und staatlicher sowie betrieblicher Unterstützung Kapital aufzubauen.

Auch wenn Studierende in der Regel weder Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge noch auf vermögenswirksame Leistungen haben: Der frühzeitige Einstieg in den Vermögensaufbau kann sich dennoch lohnen. Schon geringe monatliche Beträge reichen aus, um mit eigenverantwortlicher Vorsorge zu beginnen und vom Zinseszinseffekt zu profitieren. Besonders geeignet sind flexible Sparformen wie ETF-Sparpläne, Fondssparpläne oder Altersvorsorgeprodukte mit niedrigen Einstiegssummen, die an das eigene Budget angepasst werden können. Neben dem langfristigen Ziel der Altersvorsorge kann auch das kurzfristige Sparen auf ein konkretes Ziel (etwa eine größere Anschaffung oder ein Auslandssemester) sinnvoll sein. 

Zwar stehen arbeitgeberfinanzierte Modelle Studierenden in der Regel noch nicht zur Verfügung – doch wer früh die Grundlagen für finanzielles Denken und Handeln legt, ist später deutlich im Vorteil, wenn sich mit dem Berufseinstieg neue Möglichkeiten wie bAV oder VL eröffnen. Auch wenn Ausbildung oder Studium noch nicht mit hohem Einkommen einhergehen, ist der Einstieg in den Vermögensaufbau schon möglich – und wirtschaftlich sinnvoll. Ob mit vermögenswirksamen Leistungen, betrieblicher Altersvorsorge oder einer Kombination aus beidem: Wer früh anfängt, profitiert später überproportional.

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