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Acht Tipps rund um den Teil-Lockdown

Bis mindestens Ende November gelten wieder verschärfte Corona-Regeln. Worauf man in dieser Zeit achten sollte.

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Frau mit Atemschutzmaske steht draußen, hinter ihr sind mehrere selbstgenähte Atemschutzmasken aufgehängt.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Reisen fallen aus, Sportstudios haben geschlossen und die Kombination aus dunkler Jahreszeit und Einschränkungen drückt aufs Gemüt: Die verschärften Regeln werden in den kommenden Wochen für viele zur Herausforderung – aus ganz unterschiedlichen Gründen. Ein paar Tipps für den Teil-Lockdown:

Auf die Psyche achten

Der Teil-Lockdown kann für den Kopf belastend sein. Glücksforscherin Michaela Brohm-Badry von der Uni Trier empfiehlt aktiv zu werden. Das könne die Renovierung eines Zimmers, Puzzeln oder Musik machen sein. Außerdem sei die Beziehung zu anderen Menschen trotz Kontaktbeschränkungen entscheidend, um die Krise gut zu meistern. Eine weitere Empfehlung der Glücksforscherin: „“In die Felder und Wälder gehen, auch wenn es mal regnet.“

Mund-Nasen-Maske waschen

Ständiger Begleiter derzeit ist die Stoffmaske, die nach jedem Tragen sofort gereinigt werden sollte. Am besten mit einem Voll- oder Universalwaschmittel als Pulver oder Granulat bei 60 Grad, rät das Forum Waschen. Auf umweltschonende ECO-Programme sollte man verzichten, da diese die angezeigten Temperaturen nicht erreichen.

Für die Handwäsche die Maske einfach für rund zehn Minuten in einem Topf Wasser auskochen. Aber Vorsicht: Der Maskenstoff sollte kochfest sein. Sind noch andere Materialien mitverarbeitet, sollte man sich schlau machen, ob man diese kochen kann.

Geld zurück bei abgesagter Reise

Hotels und Pensionen dürfen derzeit Gäste nicht beherbergen, auch dürfen Reisende die Leistung nicht in Anspruch nehmen. Der Vertrag kann somit nicht erfüllt werden, das angezahlte Geld gibt es zurück. Urlauber können auch erwägen, einen Gutschein zu akzeptieren und ihre Reise zu verschieben.

Bei Pauschalreisen gilt: Kann die Reise nicht wie geplant stattfinden oder wird sie abgesagt, hat der Kunde einen Anspruch auf Rückzahlung seines Geldes binnen 14 Tagen. Bei Individualreisen ins Ausland besteht nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung. Grundlage ist hier oft das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt.

Erstattung für Theaterkarten

Auch für den ausgefallenen Kulturbesuch gilt: Wer das Ticket für die Theater- oder Kinovorstellung schon gekauft hat, hat einen Erstattungsanspruch, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Ratsam ist es dennoch, in die Geschäftsbedingungen zu schauen, ob Sonderregelungen gelten.

Beiträge fürs Fitnessstudio

Schließt das Fitnessstudio aufgrund der Vorgaben, kann niemand trainieren. Das heißt aber auch: Mitglieder müssen ihre Beiträge nicht zahlen, so die Verbraucherzentrale Brandenburg. Der Betreiber muss den Betrag für die Zeit der Schließung erstatten. Wichtig zu wissen: Fitnessstudios dürfen trotz Corona-Zwangspause Verträge nicht einfach einseitig verlängern. Kündigungen zum ursprünglichen Vertragsende müssen Betreiber daher akzeptieren, wenn sie fristgemäß erfolgen.

Gemeinsam Autofahren

Laut ADAC dürfen sich nur Angehörige des eigenen Hausstandes mit denen eines weiteren in der Öffentlichkeit treffen – insgesamt nicht mehr als zehn Personen. Drei Freunde aus drei unterschiedlichen Hausständen dürften demnach nicht mehr gemeinsam in einem Auto fahren.

Ob das Auto dem öffentlichen oder aber dem privaten Raum zuzuordnen ist, kann von Einzelfallentscheidungen in den jeweiligen Bundesländern abhängen. Auch gelten etwa in Bayern Beschränkungen für den privaten Raum und betreffen damit auch die Autofahrer. Der Autoclub empfiehlt, Fahrten mit haushaltsfremden Menschen auf das Nötigste zu reduzieren und dabei eine Maske zu tragen. Um kein Bußgeld zu riskieren, sollten die Gesichtszüge im Wesentlichen aber erkennbar bleiben.

Richtig sitzen im Homeoffice

Wer im Homeoffice arbeitet, sollte seine Arbeitshaltung regelmäßig überprüfen. Am besten schaut man so auf den Bildschirm, als würde man ein Buch lesen, erklärt die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in einem Video auf ihrem Portal „Certo“.

Der Bildschirm steht dafür etwas nach hinten geneigt in einem Abstand von 50 bis 70 Zentimetern zu den Augen auf dem Tisch. Das Tageslicht sollte von der Seite kommen, damit nichts spiegelt. Und: wer regelmäßig die Sitzposition ändert, beugt zudem Verspannungen und Rückenschmerzen vor.

Corona-App richtig benutzen

Es sollten nur positive Testergebnisse auf SARS-CoV-2 (PCR-Test) der letzten 14 Tage in die Corona-Warn-App eingegeben werden, stellt das RKI klar. Negative Tests sowie Tests, die länger als 14 Tage zurückliegen, sollte man nicht eingeben – weil es sinnlos wäre.

Negative Ergebnisse oder in der Vergangenheit liegende positive Tests würden bei der App nicht das Ziel der Warnung vor einem möglichen Infektionsrisiko erfüllen, da eine potenziell ansteckende Inkubationszeit nicht beziehungsweise nicht mehr vorliegt.

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