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Haushaltshilfe bei Reha: Welche Kosten die DRV übernimmt

Wer betreut die im Haushalt lebenden Kinder während einer Reha-Maßnahme? Die Deutsche Rentenversicherung kann helfen.

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Zwei Rehapatientinnen machen Übungen unter Aufsicht eines Physiotherapeuten.

© Nicht definiert

Oldenburg (DRV). Pro Jahr erbringt die Deutsche Rentenversicherung ca. 1 Million medizinische Reha-Leistungen. Die Teilnahme an einer Rehabilitation soll nicht daran scheitern, dass ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und wegen der Abwesenheit des Betroffenen nicht mehr betreut werden kann. Die Deutsche Rentenversicherung kann hier mit der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe helfen.

Voraussetzungen 

Die Kostenübernahme ist möglich, wenn 

  • Sie selbst in Reha gehen oder Ihr Kind zu einer Kinder-Reha begleiten und
  • im Haushalt ein Kind lebt, das zu Beginn der Haushaltshilfe unter zwölf Jahren alt ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (wenn die Behinderung vor dem 18. Geburtstag oder während der Schul- oder Berufsausbildung vor dem 27. Geburtstag eingetreten ist)
  • keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann
    Die Übernahme der Kosten für die Haushaltshilfe sollte rechtzeitig vor Beginn der Reha beantragt werden. Die Antragsformulare können Sie entweder herunterladen oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

Alternative: Mitnahme des Kindes

Statt eine Haushaltshilfe zu bezahlen, kann die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für die Unterbringung Ihres Kindes in der Rehabilitationseinrichtung oder in einer anderen Unterkunft übernehmen. Mehr Infos dazu erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger.
 

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Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung ganz einfach zum Reha-Antrag

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