Oldenburg (DRV). Pro Jahr erbringt die Deutsche Rentenversicherung ca. 1 Million medizinische Reha-Leistungen. Die Teilnahme an einer Rehabilitation soll nicht daran scheitern, dass ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und wegen der Abwesenheit des Betroffenen nicht mehr betreut werden kann. Die Deutsche Rentenversicherung kann hier mit der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe helfen.
Voraussetzungen
Die Kostenübernahme ist möglich, wenn
- Sie selbst in Reha gehen oder Ihr Kind zu einer Kinder-Reha begleiten und
- im Haushalt ein Kind lebt, das zu Beginn der Haushaltshilfe unter zwölf Jahren alt ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (wenn die Behinderung vor dem 18. Geburtstag oder während der Schul- oder Berufsausbildung vor dem 27. Geburtstag eingetreten ist)
- keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann
Die Übernahme der Kosten für die Haushaltshilfe sollte rechtzeitig vor Beginn der Reha beantragt werden. Die Antragsformulare können Sie entweder herunterladen oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
Alternative: Mitnahme des Kindes
Statt eine Haushaltshilfe zu bezahlen, kann die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für die Unterbringung Ihres Kindes in der Rehabilitationseinrichtung oder in einer anderen Unterkunft übernehmen. Mehr Infos dazu erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger.
Benötigen Sie weitere Informationen zu den Leistungen der Haushaltshilfe, können Sie sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden oder unser Servicetelefon nutzen.
Kostenloses Servicetelefon
0800 1000 4800
Mo – Do 08:00 – 19:00, Fr 08:00 – 15:30
Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de
Sie haben sich gerade für eine Reha entschieden, um wieder fit für den Alltag oder das Berufsleben zu werden? In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihren Antrag ganz unkompliziert online oder per Formular einreichen können.
