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Amtsärzte fordern einheitliches Vorgehen bei Corona-Maßnahmen

Gesundheitsministerkonferenz will heute über Ausgestaltung einer Maskentragepflichtpflicht in Innenräumen beraten.

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FFP2-Maske hängt an Notebook im Büro. Bild: IMAGO / Westend61 / Büro Watzmann

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Berlin (dpa). Die Amtsärzte fordern in der Corona-Pandemie ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer. Der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, sagte am Montag im ARD-„Morgenmagazin“: „Uns liegt daran, dass möglichst eine einheitliche Vorgehensweise beschlossen wird, dass möglichst klar wird, wenn die Inzidenz bei 500 oder 1000 ist, dass man sowohl in Hamburg als auch in München gleich vorgeht.“ Nießen appellierte an die Gesundheitsminister der Länder, sich bei ihrer Konferenz an diesem Montag für so ein einheitliches Vorgehen zu entscheiden.

Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und Innenräume?

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Ressortchefin Petra Grimm-Benne (SPD), sagte in der ARD zu den anstehenden Gesprächen, es gehe darum, bundesweit geltende Maßnahmen zu ergreifen. „Und insbesondere sind zwei Dinge noch einmal wichtig; Wir wollen uns noch einmal vergewissern, dass im ÖPNV weiterhin die Maskentragepflichtpflicht gilt in allen Bundesländern. Und wir wollen darüber reden, wie wir in Innenräumen möglicherweise eine Maskenpflicht regeln wollen.“

Grimm-Benne beklagte, dass die Verhängung einer Pflicht zum Tragen von Masken in Innenräumen kompliziert sei. „Wir wissen, wenn wir eine Maskentragepflicht in Innenräumen (...) anordnen wollen, dass wir nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz dann gleich auch Ausnahmen regeln müssen, nämlich für die frisch Genesenen und frisch Geimpften.“ Die Frage sei, wer das kontrollieren solle. Deshalb habe sich etwa Sachsen-Anhalt dazu entschlossen, das Tragen von Masken nur dringend zu empfehlen. „Das müssen wir heute mit den anderen Gesundheitsministerinnen und -ministern besprechen“, sagte sie.

Infektionsschutzgesetz sieht weitergehende Regeln vor

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Länder vor einigen Tagen angesichts der da noch steigenden Corona-Inzidenzen aufgefordert, die Möglichkeiten für Corona-Maßnahmen im geänderten Infektionsschutzgesetz zu nutzen, „insbesondere die Maskenpflicht in den Innenräumen“. Das Infektionsschutzgesetz sieht vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vor. Die Länder sollen die Vorgaben etwa zu Maskenpflichten in Innenräumen verhängen und bei kritischer Lage auch ausweiten können. Ende vergangener Woche hatten die offiziell gemeldeten Corona-Infektionszahlen wieder auf etwas Entspannung hingedeutet.

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