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Anschlussreha auch in Corona-Zeiten weiter möglich

Die Anschlussheilbehandlung nach einer OP soll Patienten wieder fit fürs Erwerbsleben machen. Das ist auch während der Corona-Krise möglich.

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Gymnastikraum einer Reha-Klinik. Bild: IMAGO / Science Photo Library

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Berlin (DRV). Aktuell betreuen die Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung weniger Patienten im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation. Grund dafür sind die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Anschlussrehabilitationen nach großen Operationen sind aber weiterhin möglich. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

AHB für die Rückkehr ins Berufsleben

Eine Anschlussrehabilitation (AHB) der Deutschen Rentenversicherung kann nach einem schweren Krankheitsverlauf erheblich dazu beitragen, dass Erkrankte wieder zu Kräften kommen und ihr Berufs- und Alltagsleben wie gewohnt fortführen können. Sie folgt unmittelbar nach einer abgeschlossenen Akutbehandlung im Krankenhaus. „Es ist uns ein wesentliches Anliegen, auch in Zeiten der Corona-Pandemie unsere Versicherten bei ihrer Genesung bestmöglich zu unterstützen“, erklärt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Die Reha-Kliniken bieten spezielle Angebote für die unterschiedlichen Krankheitsbilder der Rehabilitanden. Beispielsweise werden für Rehabilitanden mit Lungenerkrankung Kranken- und Atemgymnastik, Ausdauertraining, Bewegungstraining, Krafttraining, Ergotherapie sowie balneo-physikalische Therapien angeboten. Auch stehen Angebote aus der Psychotherapie zur Verfügung.

Stationäre oder ambulante Anschlussheilbehandlung

Häufig erfolgt die Anschlussrehabilitation stationär, da Patienten nach einer schweren Erkrankung einen erhöhten Bedarf an bestimmten Therapien haben. Aber auch eine ganztägig ambulante AHB kann zum Erfolg führen. Ob sie geeignet ist, hängt von den Funktionseinschränkungen, dem Infektionsstatus und der Transportfähigkeit der Patienten ab und sollte mit den behandelnden Ärzten vorab besprochen werden.

Antrag für eine AHB beim Rentenversicherungsträger

Eine Anschlussrehabilitation der Rentenversicherung können Versicherte erhalten, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Beantragt wird sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Dies ist bereits während der Akutbehandlung möglich. Die Sozialdienste der Akutkrankenhäuser unterstützen bei der Antragstellung. Damit Betroffene die Zusage für ihre Rehabilitation zügig erhalten, bearbeitet die Rentenversicherung Anträge auf eine Anschlussrehabilitation in einem beschleunigten Verfahren.

Alle Formulare und Informationen zur AHB gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Menüpunkt Reha. Gerne hilft auch das Team des Service-Telefons unter der kostenlosen Nummer 0800 1000 4800 weiter.

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